Eine Akte, zwei Vergleiche!?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Marx75
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#1

06.11.2013, 14:44

Hallo Ihr Lieben!
Ich steh irgendwie auf dem Schlauch. Wir haben in einer Akte zwei Anspruchsgegner. Mit beiden wurde nun mit ca. drei Monaten Abstand jeweils ein außergerichtlicher Vergleich geschlosen. Meiner Meinung nach darf ich doch jetzt zwei Mal die Einigungsgebühr abrechnen. Ein Mal gegenüber der Bank (Anspruchsgegner zu 1)) und ein Mal gegenüber der Gesellschaft (Antragsgegner zu 2)). Eigentlich hätte man hier zwei Akten anlegen müssen, was mein Chef aber nicht wollte.
Jetzt ist er sich nicht sicher, ob ich die Vgl.Gebühr zwei Mal abrechnen darf, weil beide Vorgänge in einer Akte sind.

:thx fürEure Mühe

S.
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Anahid
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#2

06.11.2013, 15:10

Es kommt nicht drauf an, ob die Vorgänge in einer Akte sind, sondern ob es sich um unterschiedliche Ansprüche handelt. Der Sachverhalt ist etwas mau um dazu etwas sagen zu können. Auf jeden Fall ist "eine Akte" kein Argument dafür, dass eine Abrechnung gemacht werden kann.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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