Gegenstandswert geänderte Arbeitsbescheinigung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Naturini
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#1

05.11.2013, 15:22

Hallo,

ich habe hier eine Sache wo wir den Arbeitgeber angeschrieben haben weil der unserem Mandanten eine falsche Arbeitsbescheinigung ausgestellt hat. Kann mir jemand sagen wie hoch hier mein GW ist? Ist das 10% vom Monatsbrutto?
ThomasT
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#2

05.11.2013, 16:23

In dem neuen Streitwertkatalog steht auch nur was von den 10 %:

"7. Arbeitspapiere
7.1
Handelt es sich hierbei nur um reine Bescheinigungen z.B. hinsichtlich
sozialversicherungsrechtlicher Vorgänge, Urlaub oder Lohnsteuer: pro
Arbeitspapier 10 % einer Monatsvergütung.
7.2
Nachweis nach dem Nachweisgesetz: 10 % einer Monatsvergütung."

Viele Grüße
Thomas
Naturini
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#3

05.11.2013, 17:15

Danke :-)
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