Kostenrechnung an Gegenseite

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Karin N.
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#1

05.11.2013, 12:24

Hallo Leute,

ich habe ein Problem und zwar haben wir ein Urteil, aber das Kostenfestsetzungsverfahren wird nicht betrieben, da die Gegenseite auf die Einlegung der Berufung etc. verzichtet hat und uns aufgefordert hat, denen unsere Kostenrechnung zur Überprüfung sowie Zahlung zu übersenden.
Im Urteil steht, dass die Gegenseite uns den geltend gemachten Betrag inkl. 5 % Verzugszinsen seit April 2013 zu zahlen hat und weitere 76,25 € inkl. 5 % Verzugszinsen über dem Basiszinssatz.

Ich möchte jetzt die Kostenrechnung erstellen.

Ich nehme doch den ausgeurteilten Betrag als Gesamtbetrag und mache zusätzlich die Zinsen geltend, oder?

Meine Kostenrechnung würde wie folgt aussehen:

1,3 Geschäftsgebühr erhöht um 0,3, da wir zwei Mandanten haben
1,3 Verfahrengebühr erhöht um 0,3
0,65 Anrechnung der Geschäftsgebühr
1,2 Terminsgebühr
Post- und Telekommunikationspauschale
Zwischensumme
19 % Umsatzsteuer
Endsumme

Ist das so korrekt oder muss ich noch etwas beachten?

Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe!
gkutes

#2

05.11.2013, 12:28

und weitere 76,25 € inkl. 5 % Verzugszinsen
sind das vorgerichtliche Kosten?

und bitte darauf achten: Gegner bekommt nur eine BErechnung, keine richtige Rechnung
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Liesel
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#3

05.11.2013, 12:29

Karin N. hat geschrieben:....und weitere 76,25 € inkl. 5 % Verzugszinsen über dem Basiszinssatz.
Was ist das?
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Karin N.
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#4

05.11.2013, 12:32

Die 76,25 € sind hälftige vorgerichtliche Kosten, der Rest wurde von der Gegenseite bereits beglichen.
gkutes

#5

05.11.2013, 12:34

warum packst du die dann in die Berechnung mit rein?

also Berechnung erst ab der VG 3100
und dann muss eine 0,75 GG angerechnet werden
TG usw i.O.
Karin N.
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#6

05.11.2013, 12:39

Erwähne ich die vorgerichtlichen Kosten denn "nur" in meinen Anschreiben an die Gegenseite genauso wie die Zinsen?

Meine Kostenrechnung würde dann wie folgt aussehen:

1,3 Verfahrensgebühr erhöht um 0,3 (Wert: knapp 1.000,00€)
0,75 Anrechnung Geschäftsgebühr (Wert: knapp 2.000,00 €)
1,2 Terminsgebühr (Wert: knapp 1.000,00 €)
PuTs
Zwischensumme
19 % USt
Endsumme

:thx
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#7

05.11.2013, 13:04

Ich würde das so abschreiben aus dem Urteil .. "Sie wurden verurteilt, soundso .." (Es geht ja hier nur noch um die Kosten oder?) Zinsen rausrechnen aus dem Rechnungsbetrag, dazuzählen (Zinsberechnung dazu) fertig. Bis zum ... bitte zahlen. fertig. Wenn die dann doch nicht zahlen würde ich das gleich festsetzen lassen (da bekommst du dann auch die Zinsen ... ich würde mal schauen wie viel das ausmacht).
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Karin N.
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#8

05.11.2013, 13:06

Ok, danke.
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