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Streitwert ZV-+Räumungsauftrag Einigung Räumung

Verfasst: 24.10.2013, 09:02
von Adelia
Wir haben in einer Akte am 12.06.2013 einen Zwangsvollstreckungs- und Räumungsauftrag eingereicht. Streitwert 73.435,90 EUR (30.615,90 EUR Forderung + Räumung (12*Kaltmiete) 43.200,00 EUR).

Wir haben uns dann im August darüber geeinigt, dass der Schuldner die Ladeneinheit Ende August zurückgibt. Dies hat er auch getan. Hierfür könnte ich doch jetzt auch noch eine Einigungsgebühr gegenüber dem Mandanten abrechnen. Den Jahreswert kann ich m. E. für den Streitwert nicht ansetzen, sondern nur die drei Monate. Das würde dann einen Streitwert in Höhe von 10.800,00 EUR für die Einigung ergeben. Ist das korrekt?

Muss ich den Streitwert der Verfahrensgebühr bezüglich der Räumung auch auf drei Monate mindern?

Re: Streitwert ZV-+Räumungsauftrag Einigung Räumung

Verfasst: 24.10.2013, 10:41
von Adelia
:schieb

Re: Streitwert ZV-+Räumungsauftrag Einigung Räumung

Verfasst: 24.10.2013, 10:55
von sansibar
Was meinst du mit der Verfahrensgebühr? Die 3309 für den ZV-Auftrag? Die bleibt meiner Meinung nach bei dem vollen Wert, denn ihr habt den Auftrag ja erteilt.
Oder verstehe ich dich falsch?

Re: Streitwert ZV-+Räumungsauftrag Einigung Räumung

Verfasst: 24.10.2013, 10:58
von Adelia
Ah ne verstehst mich nicht falsch. Ist die 3309 VV RVG und ja stimmt ja bleibt ja aus dem nächsten Wert.

Für die Einigungsgebühr müsste ich jedoch nach § 41 Abs. 2 nur die drei Monate ansetzen oder?

Re: Streitwert ZV-+Räumungsauftrag Einigung Räumung

Verfasst: 24.10.2013, 11:47
von Anahid
Wieso 3 Monate? § 41 Abs. 2 GKG spricht doch grad davon, dass Du den Jahreswert nimmst. Wo nimmst Du denn die 3 Monate her?

Re: Streitwert ZV-+Räumungsauftrag Einigung Räumung

Verfasst: 24.10.2013, 11:50
von AliceImWunderland
Die 0,3 Verfahrensgebühr für den Vollstreckungs- und Räumungsauftrag rechnest du nach dem gesamten Gegenstandswert eures Auftrages (also die 73.435,90 Euro) ab. Und die Einigungsgebühr ist ja nur bezüglich der Räumung angefallen, Ihr habt euch ja nicht über die Mietforderung verglichen, sondern nur über die Rückgabe der Mietsache, oder? WEnn ja, dann fällt die Einigungsgebühr nur nach dem Wert der Räumung an, das sind 43.200,00 Euro). Und wenn die Einigungsverhandlung erst nach dem 01.08.2013 aufgenommen wurde, dann ist der Gegenstandswert 20 % von EUR 43.200,00, also 8.640,00 Euro).
So würde ich abrechnen....

Re: Streitwert ZV-+Räumungsauftrag Einigung Räumung

Verfasst: 24.10.2013, 11:57
von Adelia
Ach ich habe einen Denkfehler Anahid; stimmt ich nehme die 12 Monate. Ich bin gerade davon ausgegangen, dass er ja bereits nach drei Monaten nach Räumungsauftrag rausgegangen ist und ich daher eventuell drei Monate nehmen muss.

Ich hätte die Einigungsgebühr vor dem 01.08.2013 abgerechnet, da unser Auftrag ja auch vor dem 01.08. erteilt wurde. Wie ich das Verfahren jetzt zu Ende bringe, und das nach dem 01.08.2013, ist m. E. nicht ausschlaggebend.

Re: Streitwert ZV-+Räumungsauftrag Einigung Räumung

Verfasst: 24.10.2013, 12:09
von Anahid
Da stimm ich Dir zu Adelia. Würde hier auch altes Recht annehmen.