Streitwert ZV-+Räumungsauftrag Einigung Räumung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Benutzeravatar
Adelia
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1322
Registriert: 14.07.2010, 10:44
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Andere

#1

24.10.2013, 09:02

Wir haben in einer Akte am 12.06.2013 einen Zwangsvollstreckungs- und Räumungsauftrag eingereicht. Streitwert 73.435,90 EUR (30.615,90 EUR Forderung + Räumung (12*Kaltmiete) 43.200,00 EUR).

Wir haben uns dann im August darüber geeinigt, dass der Schuldner die Ladeneinheit Ende August zurückgibt. Dies hat er auch getan. Hierfür könnte ich doch jetzt auch noch eine Einigungsgebühr gegenüber dem Mandanten abrechnen. Den Jahreswert kann ich m. E. für den Streitwert nicht ansetzen, sondern nur die drei Monate. Das würde dann einen Streitwert in Höhe von 10.800,00 EUR für die Einigung ergeben. Ist das korrekt?

Muss ich den Streitwert der Verfahrensgebühr bezüglich der Räumung auch auf drei Monate mindern?
Benutzeravatar
Adelia
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1322
Registriert: 14.07.2010, 10:44
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Andere

#2

24.10.2013, 10:41

:schieb
sansibar
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3276
Registriert: 11.03.2011, 10:40
Beruf: ReFa, gepr. BV
Software: RA-Micro
Wohnort: Hannover und so

#3

24.10.2013, 10:55

Was meinst du mit der Verfahrensgebühr? Die 3309 für den ZV-Auftrag? Die bleibt meiner Meinung nach bei dem vollen Wert, denn ihr habt den Auftrag ja erteilt.
Oder verstehe ich dich falsch?
Grüße - sansibar
DARKNESS IS A STATE OF MIND
Benutzeravatar
Adelia
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1322
Registriert: 14.07.2010, 10:44
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Andere

#4

24.10.2013, 10:58

Ah ne verstehst mich nicht falsch. Ist die 3309 VV RVG und ja stimmt ja bleibt ja aus dem nächsten Wert.

Für die Einigungsgebühr müsste ich jedoch nach § 41 Abs. 2 nur die drei Monate ansetzen oder?
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17645
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#5

24.10.2013, 11:47

Wieso 3 Monate? § 41 Abs. 2 GKG spricht doch grad davon, dass Du den Jahreswert nimmst. Wo nimmst Du denn die 3 Monate her?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Benutzeravatar
AliceImWunderland
Foreno-Inventar
Beiträge: 2388
Registriert: 24.09.2013, 13:47
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#6

24.10.2013, 11:50

Die 0,3 Verfahrensgebühr für den Vollstreckungs- und Räumungsauftrag rechnest du nach dem gesamten Gegenstandswert eures Auftrages (also die 73.435,90 Euro) ab. Und die Einigungsgebühr ist ja nur bezüglich der Räumung angefallen, Ihr habt euch ja nicht über die Mietforderung verglichen, sondern nur über die Rückgabe der Mietsache, oder? WEnn ja, dann fällt die Einigungsgebühr nur nach dem Wert der Räumung an, das sind 43.200,00 Euro). Und wenn die Einigungsverhandlung erst nach dem 01.08.2013 aufgenommen wurde, dann ist der Gegenstandswert 20 % von EUR 43.200,00, also 8.640,00 Euro).
So würde ich abrechnen....
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
Benutzeravatar
Adelia
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1322
Registriert: 14.07.2010, 10:44
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Andere

#7

24.10.2013, 11:57

Ach ich habe einen Denkfehler Anahid; stimmt ich nehme die 12 Monate. Ich bin gerade davon ausgegangen, dass er ja bereits nach drei Monaten nach Räumungsauftrag rausgegangen ist und ich daher eventuell drei Monate nehmen muss.

Ich hätte die Einigungsgebühr vor dem 01.08.2013 abgerechnet, da unser Auftrag ja auch vor dem 01.08. erteilt wurde. Wie ich das Verfahren jetzt zu Ende bringe, und das nach dem 01.08.2013, ist m. E. nicht ausschlaggebend.
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17645
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#8

24.10.2013, 12:09

Da stimm ich Dir zu Adelia. Würde hier auch altes Recht annehmen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Antworten