Streitwert Mietrecht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Annelise
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#1

22.10.2013, 12:47

Ich habe hier eine Angelegenheit wo wir die Mieter vertreten. Die Vermieter haben eine Mieterhöhung angekündigt, welcher wir auch zugestimmt haben. Dann haben wir für unsere Mandanten das Mietverhältnis gekündigt, weil die berufsbedingt in einen anderen Ort ziehen müssen. Das wars dann auch schon. Ich bin mir jetzt nur ehrlich gesagt total unsicher wegen dem Streitwert. Meine Kollegin meint ich müsse einfach die jetzige, monatliche Miete (also mit der Erhöhung) als Streitwert nehmen.
Ist das korrekt?

Danke!
supibaerchi
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#2

22.10.2013, 12:51

ist nicht für prüfung mieterhöhung das 12fache der erhöhung anzusetzen? :kopfkratz

und ihr habt die wohnung gekündigt und nicht die mdt. selbst?
Liebe Grüße
Bärchi
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AliceImWunderland
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#3

22.10.2013, 14:23

Betreffend der Mieterhöhung ist der Jahreswert des monatlich begehrten Erhöhungsbetrages maßgeblich. Also die Mieterhöhung X 12 Monate.

BEtreffend die Kündigung ist der Gegenstandswert der Jahreswert der Netto-Miete, die zum Zeitpunkt der Kündigung galt. Also die zum Zeitpunkt der Kündigung geltende Kaltmiete X 12 Monate.

Wenn du du gesamte Tätigkeit abrechnen willst, dann muss die die beiden Werte addieren.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
sansibar
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#4

22.10.2013, 15:27

Wobei ich bei dem Gebührenansatz moderat wäre, denn offenbar gab es ja keinen wirklichen Streit
Grüße - sansibar
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Fuli
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#5

25.10.2013, 12:36

Hallo,

ich habe hier eine Sache da bin ich mir nicht ganz sicher bezüglich des Streitwertes. Sachverhalt:

Außergerichtlich haben wir für den Mandanten (Vermieter) auf Eigenbedarf die Kündigung gefertigt und an den Mieter versandt. Während des Schriftverkehrs mit dem Mieterverein, der von der Mieterin beauftrag wurde, wurden noch Heizkosten und Mängel diskutiert. Der Mieterverein hat die Kündigung nicht akzeptiert, so dass wir Klage auf Räumung eingereicht haben. Jetzt noch vor dem Termin hat der Mieterverein mitgeteilt, dass die bereit sind sich zu einigen. Also soll ein Vergleich protokolliert werden.

Meine Frage: Wie kann ich das jetzt abrechnen? Mein Problem ist eher der außergerichtliche Bereich, vor allem der Streitwert für die drei Sachen Kündigung, Heizkosten, Mängel. Den gerichtlichen Teil habe ich ganz normal mit einem Streitwert 12 x Nettokaltmiete = 6540,00 € abgerechnet, dazu 1,3, 1,2, 1,0, Auslagen und Umsatzsteuer.

Muss ich die Kündigung im außergerichtlichen Teil von den anderen Sachen abtrennen, weil das eher zum Klageverfahren noch gehört und ich da eine Anrechnung vornehmen müsste?

Wäre sehr schön, wenn mir da jemand helfen könnte. Habe auch Zeitdruck. Müsste es bis Montag wissen :oops:

Schon einmal vielen Dank im Voraus.

LG :pcwink
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Anahid
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#6

25.10.2013, 14:01

Mängel - hier ist der Wert der Reparaturkosten anzusetzen. Wenn Du den nicht weißt, bleibt nur schätzen.
Heizkosten - hier musst Du ebenfalls den geforderten Betrag ansetzen.
Kündigung - Jahreswert der Miete

Die Kündigung hat auch nix mit der Räumung zu tun. Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Soweit Ihr außergerichtlich auch wegen der Räumung tätig gewesen seid, musst Du zu den obigen Beträgen auch noch den Jahreswert für die Räumung hinzurechnen. Allerdings im Hinblick auf den Streitwert für die Räumung eine Anrechnung auf die VG nicht vergessen.
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Fuli
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#7

28.10.2013, 08:53

Guten Morgen und vielen Dank schon einmal :)

Die Mieterin hatte bezüglich der Mängel eine Mietminderung vorgenommen. Ist dies auch streitwerterhöhend?
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#8

28.10.2013, 12:49

Fuli hat geschrieben:Die Mieterin hatte bezüglich der Mängel eine Mietminderung vorgenommen. Ist dies auch streitwerterhöhend?
Ja, Jahresbetrag der Minderung.

Übrigens kannst Du für die Mietmängel auch den 3 - 4fachen Jahresbetrag der Minderung ansetzen; ist von diversen Gerichten entschieden.
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