Negativgebühren??

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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sannek77
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#1

21.10.2013, 13:26

Was mache ich, wenn bei der Abrechnung sich nach Anrechnung rausstellt, dass in einem Rechtsstreit ein Negativsaldo bleibt. Es handelte sich um einen Gesamtvergleich mehrerer Rechtsstreite.
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Anahid
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#2

21.10.2013, 13:31

Sorry....aber versteh den Sachverhalt nicht. Durch Anrechnung kann normal kein Negativsaldo entstehen. Lieferst Du bitte mal Zahlen?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
gkutes

#3

21.10.2013, 13:33

kann mir zwar nicht vorstellen, dass dann negativ rauskommt, aber falls des stimmt, dann wird auf NULL gesetzt
sannek77
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#4

23.10.2013, 09:13

Im Berufungsverfahren gab es einen Vergleich, womit 2 weitere Verfahren in erster Instanz auch erledigt wurden. Bei den Anrechnungen bleibt in einem der beiden anderen Verfahren erster Instanz (wohl aufgrund eines erheblich geringeren Gegenstandswertes) ein Negativ.
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#5

23.10.2013, 09:18

Das kann nicht sein Sannek. Du musst Dir leider die Mühe machen und mal Deine Berechnungen reinsetzen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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