Hallo,
ich bin mir bei einer Abrechnung etwas unsicher: Wir hatten ein Auskunftsverfahren wegen Zugewinn, innerhalb der Auskunftsstufe hat die Gegenseite einen Zwangsgeldantrag wegen der Auskunft gestellt.
Streitwert für das Zugewinnverfahren wurde auf 4.000 € festgesetzt.
Wie rechne ich das jetzt bei uns ab? 1,3 aus 4.000 € und dann noch extra 0,3 aus 4.000 ??
Danke im Voraus!
Abrechnung Zwangsgeldverfahren in Zugewinnverfahren
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
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Über Zwangsgeld gibts schon Beiträge. Ich würde es so abrechnen, wie Du das vorschlägst.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
Natürlich nur, wenn Ihr Euren Mandanten im Zwangsgeldverfahren auch vertreten habt. Das bloße Entgegennehmen und Weiterleiten des Beschlusses reicht m.E. hierfür nicht aus.
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