Abrechnung Zwangsgeldverfahren in Zugewinnverfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Kay7
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#1

21.10.2013, 11:19

Hallo,
ich bin mir bei einer Abrechnung etwas unsicher: Wir hatten ein Auskunftsverfahren wegen Zugewinn, innerhalb der Auskunftsstufe hat die Gegenseite einen Zwangsgeldantrag wegen der Auskunft gestellt.
Streitwert für das Zugewinnverfahren wurde auf 4.000 € festgesetzt.
Wie rechne ich das jetzt bei uns ab? 1,3 aus 4.000 € und dann noch extra 0,3 aus 4.000 ??
Danke im Voraus!
Kay7
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#2

22.10.2013, 08:36

Hat niemand eine Idee - oder ist die Frage zu banal?
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Anahid
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#3

22.10.2013, 08:50

Über Zwangsgeld gibts schon Beiträge. Ich würde es so abrechnen, wie Du das vorschlägst.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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Elfeo
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#4

22.10.2013, 09:19

Natürlich nur, wenn Ihr Euren Mandanten im Zwangsgeldverfahren auch vertreten habt. Das bloße Entgegennehmen und Weiterleiten des Beschlusses reicht m.E. hierfür nicht aus.
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