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Re: Abrechnung bei Widerklage und Vergleich

Verfasst: 21.10.2013, 11:20
von Liesel
15 III noch beachten. :wink:

Re: Abrechnung bei Widerklage und Vergleich

Verfasst: 21.10.2013, 11:20
von beachnixe
super! Vielen lieben Dank!!!

:dance

Re: Abrechnung bei Widerklage und Vergleich

Verfasst: 24.09.2021, 10:35
von Coco Lores
Hallo Ihr Lieben,

ich hänge mich mal an den alten Beitrag ran, weil ich glaube, dass mein Fall ähnlich ist. Folgendes:

Wir vertreten den Beklagten. Es wurde Klage erhoben, wir haben direkt Widerklage erhoben, im Termin wurde ein Vergleich geschlossen.

Jetzt lautet der Streitwertbeschluss wie folgt: Der Streitwert wird für die Klage auf 4.124,60 € und für die Widerklage auf 579,04 € und für den Vergleich auf 4.703,64 € festgesetzt.

Irgendwie bin ich mir unsicher, ob ein Mehrvergleich vorliegt. Erst war ich mir sicher, dass es keiner ist, weil die Ansprüche alle rechtshängig sind. Aber in Nr. 3101 Nr. 2 steht ja "...oder wenn eine Einigung dadurch erfolgt, dass die Beteiligten einen in der Form eines Beschlusses ergangenen Vorschlag schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll der mündlichen Verhandlung gegenüber dem Gericht annehmen..."

Also doch ein Mehrvergleich, auch weil der Streitwertbeschluss so lautet, oder?!

Re: Abrechnung bei Widerklage und Vergleich

Verfasst: 24.09.2021, 11:03
von Adora Belle
Wenn sich über beide Ansprüche verglichen wurde, dann ist das kein Mehrvergleich.

Re: Abrechnung bei Widerklage und Vergleich

Verfasst: 24.09.2021, 11:08
von pitz
Zumal der festgesetzte Vergeichsstreitwert auch der Summe des Klage-SW und der Widerklage-SW entspricht. Ich denke, die Aufschlüsselung der SW im SW-Beschluss dienen der Nachvollziehbar- und Prüfbarkeit und alle Gebühren (VG, TG, EG) sind aus dem Vergleichs-SW angefallen.

Re: Abrechnung bei Widerklage und Vergleich

Verfasst: 24.09.2021, 11:11
von Coco Lores
Ja es wurde sich über beide Ansprüche verglichen.

Und dass es die gleichen Werte sind hat mich auch irritiert! Also war mein erster Gedanke doch der richtige! Vielen Dank Ihr Lieben

Re: Abrechnung bei Widerklage und Vergleich

Verfasst: 24.09.2021, 11:35
von Adora Belle
Die Festsetzung stellt halt auch klar dass die Werte von Klage und Widerklage in diesem Fall zusammenzurechnen sind. Das ist ja nicht immer so.

Re: Abrechnung bei Widerklage und Vergleich

Verfasst: 24.09.2021, 13:02
von Coco Lores
Adora Belle hat geschrieben:
24.09.2021, 11:35
Die Festsetzung stellt halt auch klar dass die Werte von Klage und Widerklage in diesem Fall zusammenzurechnen sind. Das ist ja nicht immer so.
Ja genau, es ging in dem Fall um ein und dieselbe Rechnung, die Kläger wollten Geld zurück, weil sie der Meinung waren zu viel gezahlt zu haben und wir haben noch Geld nachgefordert.

Deswegen war ich auch so irritiert ob ein Mehrvergleich besteht...der erste Gedanke ist auch meist der Richtige! :thx