Ok, sry:
In dem Hauptsacheverfahren wurde das eA-Verfahren im Protokoll nun für erledigt erklärt.
eA-Verfahren ist somit erledigt und auch schon abgerechnet.
Mein Problem ist die Abrechnung im Hauptsacheverfahren:
Im Protokoll ist der Gegenstandswert für den Zwischenvergleich auf bis zu 1.500,00 € festgesetzt worden.
Der SW für das Hauptsacheverfahren in demselben Protokoll auf bis zu 5.000,00 €.
Was soll ich mit der Info?
Wie Zwischenvergleich abrechnen? Abrechnung trotz VKH?
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
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Das weiß ich auch nicht, weil nicht klar ist was mit dem Vergleich erledigt wurde, und ob das überhaupt eine Rolle spielt.
-
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Hallo ihr Lieben,
ich hätte da auch eine Frage zur Abrechnung.
M hat VKH erhalten in einer Umgangssache.
Es wurde ein Zwischenvergleich geschlossen: Umgang wird dem Kindesvater eingeräumt + Alkoholverbot
Nun wurde noch ein Vergleich in der nächsten Verhandlung geschlossen: Umgang nach wie vor eingeräumt. Alkoholverbot. Kindesvater soll in weitere Elternangelegenheiten einbezogen werden.
Das Gericht setzt den Verfahrenswert wie folgt fest:
Für das Verfahren: 6000 €
Für den Zwischenvergleich: 2000 €
Für den Vergleich: 6000 €
Ist die Info über den Wert des Zwischenvergleichs bei der VKH Abrechnung relevant oder ist ganz "normal" abzurechnen:
1,3 3100
1,2 3104
1,0 1003?
Danke im Voraus.
ich hätte da auch eine Frage zur Abrechnung.
M hat VKH erhalten in einer Umgangssache.
Es wurde ein Zwischenvergleich geschlossen: Umgang wird dem Kindesvater eingeräumt + Alkoholverbot
Nun wurde noch ein Vergleich in der nächsten Verhandlung geschlossen: Umgang nach wie vor eingeräumt. Alkoholverbot. Kindesvater soll in weitere Elternangelegenheiten einbezogen werden.
Das Gericht setzt den Verfahrenswert wie folgt fest:
Für das Verfahren: 6000 €
Für den Zwischenvergleich: 2000 €
Für den Vergleich: 6000 €
Ist die Info über den Wert des Zwischenvergleichs bei der VKH Abrechnung relevant oder ist ganz "normal" abzurechnen:
1,3 3100
1,2 3104
1,0 1003?
Danke im Voraus.