Wie Zwischenvergleich abrechnen? Abrechnung trotz VKH?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Danine
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#11

23.03.2021, 08:40

Ok, sry:
In dem Hauptsacheverfahren wurde das eA-Verfahren im Protokoll nun für erledigt erklärt.
eA-Verfahren ist somit erledigt und auch schon abgerechnet.

Mein Problem ist die Abrechnung im Hauptsacheverfahren:
Im Protokoll ist der Gegenstandswert für den Zwischenvergleich auf bis zu 1.500,00 € festgesetzt worden.
Der SW für das Hauptsacheverfahren in demselben Protokoll auf bis zu 5.000,00 €.
Was soll ich mit der Info?
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#12

23.03.2021, 08:51

Das weiß ich auch nicht, weil nicht klar ist was mit dem Vergleich erledigt wurde, und ob das überhaupt eine Rolle spielt.
Danine
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#13

23.03.2021, 08:58

Da muss ich meinen Chef mal fragen, der war ja im Termin dabei...................
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