Ok, sry:
In dem Hauptsacheverfahren wurde das eA-Verfahren im Protokoll nun für erledigt erklärt.
eA-Verfahren ist somit erledigt und auch schon abgerechnet.
Mein Problem ist die Abrechnung im Hauptsacheverfahren:
Im Protokoll ist der Gegenstandswert für den Zwischenvergleich auf bis zu 1.500,00 € festgesetzt worden.
Der SW für das Hauptsacheverfahren in demselben Protokoll auf bis zu 5.000,00 €.
Was soll ich mit der Info?
Wie Zwischenvergleich abrechnen? Abrechnung trotz VKH?
- Adora Belle
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Das weiß ich auch nicht, weil nicht klar ist was mit dem Vergleich erledigt wurde, und ob das überhaupt eine Rolle spielt.