Hallo!
Ich hab mich schon dumm und dusselig gesucht, aber nichts gefunden. Folgendes Problem:
- wir vertreten den Ehemann, die Eheleute haben sich getrennt, wohnen aber noch in derselben Wohnung
- wir schreiben nun die Gegenseite an und fordern die Ehefrau auf, die Hälfte der Miete, hälftiger Stromabschlag und Handyrechnung an unseren Mandanten zu zahlen, da dieser die Kosten alleine trägt
Nun meine Frage: Welchen Gegenstandswert setze ich an? Den monatlichen geforderten Betrag oder den Jahresbetrag oder etwas ganz anderes?
Ich steh voll auf den Schlauch. Danke für eure Hilfe und einen schönen Feierabend.
Abrechnung Familiensache - Gegenstandswert
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Ich würde das als eine Art Unterhalt ansehen und entsprechend den geforderten Betrag x 12 für den Streitwert ansetzen.
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Ich würde den geforderten Monatsbetrag mal 12 nehmen.
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Danke für eure Hilfe!
Ich habe jetzt den Jahresbetrag von der geforderten Zahlung genommen und den Mandanten darauf hingewiesen, dass es eigentlich gemäß § 9 ZPO der dreieinhalbfache Wert des einjährigen Bezuges gewesen wäre.
Ich habe jetzt den Jahresbetrag von der geforderten Zahlung genommen und den Mandanten darauf hingewiesen, dass es eigentlich gemäß § 9 ZPO der dreieinhalbfache Wert des einjährigen Bezuges gewesen wäre.
- niva
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Das ist so nicht richtig. Der Wert nach der ZPO ist der reine Prozess- bzw. Zuständigkeitswert und dieser ist nur dann Grundlage für deinen Gegenstandswert solange GKG, RVG bwz. bei dir FamGKG keine anderen Gegenstandswerte vorsehen.Kuller-Keks hat geschrieben:dass es eigentlich gemäß § 9 ZPO der dreieinhalbfache Wert des einjährigen Bezuges gewesen wäre.
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Aber im GKG, RVG, FamGKG hab ich ja nichts gefunden. Also in die ZPO geschaut. Was hättest du angesetzt?
- niva
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wie Anahid und Schnupperbienchen schon geschrieben haben, der Jahresbetrag und der ergibt sich aus dem FamGKG.
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Naja, aber "richtiger Unterhalt" ist es ja aber nicht. Also muss ich doch in die ZPO oder nicht?
- Anahid
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Und warum ist es kein "Unterhalt"? Stell Dir bitte die Frage, wofür Unterhaltszahlungen da sind und welchen Zweck Deine geforderten Beträge haben.
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Unterhalt ist das nicht. Eher Gesamtschuldnerausgleich.