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Abrechnung Terminsvertreter

Verfasst: 15.10.2013, 13:56
von Smile
Hallo, ich habe folgendes Problem:

Wir haben für Mandanten Klage beim AG München eingereicht. Dann kam es zur Terminierung. Da München weit weg ist, musste ein Terminvertreter her. Mit diesem wurde die hälftige Gebührenteilung vereinbart. Es wurde ein Widerrufsvergleich abgeschlossen (wurde nicht widerrufen).

Ich muss noch dazusagen, dass es sich bei um unserer Mandantschaft um insg. 4 Personen handelt, wobei nur von zweien die Kosten über die RSV abgerechnet werden können.

Streitwert wurde auf 1433,52 € festgesetzt.

Nun meine eigentliche Frage: Was rechne ich wem gegenüber ab!? Was bekommt der Terminvertreter?

Ich steh echt auf dem Schlauch und weiß nicht wirklich weiter..

Danke im Voraus...

Re: Abrechnung Terminsvertreter

Verfasst: 15.10.2013, 14:01
von Pepples
Mach doch mal einen Vorschlag und dann sehen wir weiter. :wink:

Re: Abrechnung Terminsvertreter

Verfasst: 15.10.2013, 14:04
von Smile
Darauf hab ich gewartet :) Hoffentlich wird es nicht ganz sooo schlimm :)

Ich habe jetzt die 1,3 VG
0,9 Erhöhung
1,2 TG
1,0 EG
PTE + MwSt
dann durch zwei (wir und Terminsvertreter)
Die Rechtschutzversicherung wird die Erhöhungen bestimmt auf eine kürzen...

Ich hab echt keinen Plan... sorry...

Re: Abrechnung Terminsvertreter

Verfasst: 15.10.2013, 14:07
von Smile
Oder ich teil den Streitwert druch 4 und rechne dann ggü. der Rechtschutzversicherung zweimal einzeln ab!? Jeder macht ja einen Anspruch geltend...

Dann kann ich die anderen beiden Rechnungen an die nicht rechtschutzversicherten schicken und einfordern...


????????????????????

Re: Abrechnung Terminsvertreter

Verfasst: 15.10.2013, 14:11
von Liesel
Smile hat geschrieben: Mit diesem wurde die hälftige Gebührenteilung vereinbart. ...
Welche Gebühren sollten denn in die Teilung einbezogen werden?

Weiter gehe ich mal davon aus, daß die RSV die Mehrkosten nur in Höhe einer Korrespondenzanwaltsgebühr ausgleicht.

Re: Abrechnung Terminsvertreter

Verfasst: 15.10.2013, 14:14
von Smile
Ja, davon gehe ich auch aus. Will das endlich vom Tisch haben. Es sollten alle anfallenden Gebühren geteilt werden.

Re: Abrechnung Terminsvertreter

Verfasst: 15.10.2013, 16:05
von Liesel
Sind die tatsächlichen Gebühren des Terminsvertreters höher als die eines Korrespondenzanwaltes? Wie hoch wären die Reisekosten gewesen, wenn ihr den Termin selbst wahrgenommen hättet?

Hm, hier sind wohl einige Vergleichsberechnungen durchzuführen.