Sind hier auch Kosten f. einstweilige Anordnung abzurechnen?
Verfasst: 11.10.2013, 09:24
Einen wunderschönen Guten Morgen zusammen!
Ich habe hier zwar viele Beiträge zu dem Thema gefunden, aber irgendwie passt keiner genau..
Also, wir haben einen Antrag auf einstweilige Anordnung bzgl. Aufenthaltsbestimmung gestellt. Es erfolgte diverser Schriftverkehr und irgendwann wurde dann von uns beantragt, das Verfahren als Hauptsacheverfahren zu behandeln und den Streitwert höher festzusetzen.
Es fanden diverse Gerichtstermine statt und irgendwann wurde ein Beschluss erlassen, gegliedert in I. und II.. Unter II steht... Im Einverständnis mit den beiden Verfahrensbevollmächtigten war eine Hauptsacheentscheidung zu treffen.
Meine Frage.. kann ich hier Einstweilige Anordnung UND Hauptsache abrechnen?
Es wurde nur ein Gegenstandswert festgesetzt; zunächst auf 1.500,00 € und als wir dann beantragt haben, das Verfahren als Hauptsacheverfahren zu behandeln wurde der Wert auf 3.000,00 € abgeändert.
Vielen Dank und einen schönen Tag!
Ich habe hier zwar viele Beiträge zu dem Thema gefunden, aber irgendwie passt keiner genau..
Also, wir haben einen Antrag auf einstweilige Anordnung bzgl. Aufenthaltsbestimmung gestellt. Es erfolgte diverser Schriftverkehr und irgendwann wurde dann von uns beantragt, das Verfahren als Hauptsacheverfahren zu behandeln und den Streitwert höher festzusetzen.
Es fanden diverse Gerichtstermine statt und irgendwann wurde ein Beschluss erlassen, gegliedert in I. und II.. Unter II steht... Im Einverständnis mit den beiden Verfahrensbevollmächtigten war eine Hauptsacheentscheidung zu treffen.
Meine Frage.. kann ich hier Einstweilige Anordnung UND Hauptsache abrechnen?
Es wurde nur ein Gegenstandswert festgesetzt; zunächst auf 1.500,00 € und als wir dann beantragt haben, das Verfahren als Hauptsacheverfahren zu behandeln wurde der Wert auf 3.000,00 € abgeändert.
Vielen Dank und einen schönen Tag!