Hallo hab mal wieder tolle Sache vorliegen, die ich mal kurz schildern möchte:
Wir haben Mahnbescheid beantragt und sodann Vollstreckungsbescheid diesen auch erhalten und sodann ZV eingeleitet. Am nächsten Tag kommt Mitteilung vom Mahngericht, dass Gegner verspätet Widerspruch erhoben hat, der als Einspruch behandelt wird. Vier Wochen später kommt Mitteilung vom Streitgericht, dass der Einspruch unzulässig ist, da verspätet. Der als Einspruch zu wertende Widerspruch wird daher durch Urteil ohne mündliche Verhandlung als unzulässig verworfen. Dieses Urteil kommt dann vier Wochen später schriftlich mit Hinweis, Kosten des Rechtsstreites trägt der Beklagte.
So - nun soll ich diesbezüglich die Kostenfestsetzung beantragen. Ich würde dann die Anrechnung Geschäftsgebühr und die 1,3 Verfahrensgebühr abrechnen. Ich bin mir nicht sicher, bezüglich der Geschäftsgebühr. Diese habe ich ja eigentlich schon im VB tituliert angerechnet auf die MB-Gebühr erhalten. Dann hätte ich ja irgendwie zwei Geschäftsgebühren. ( Mein Chef meint sogar, ich müsste eventuell auch die Mahnbescheidsgebühr noch mit in die Kostenfestsetzung aufnehmen - diese hebt sich doch aber sowieso mit der Verfahrensgebühr auf!!)
Wäre echt super, wenn mir da jemand einen Tipp geben könnte.
Kostenfestsetzung - Urteil = Einspruch gegen VB abgewiesen
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Die Gebühren für das Mahnverfahren sind komplett im VB tituliert.
Du kannst jetzt also nur noch die Gebühren für das streitige Verfahren zur Festsetzung beantragen - unter Anrechnung der 3305.
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LEBE DEN MOMENT
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Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
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Ich würde in den KFA schreiben:
1,0 3305
Anr. GG
0,5 3308
AP
1,3 3100
Anr. 3305
AP
Ust.
abzgl bereits im VB enthaltener xx €
So find ich persönlich das am übersichtlichsten
1,0 3305
Anr. GG
0,5 3308
AP
1,3 3100
Anr. 3305
AP
Ust.
abzgl bereits im VB enthaltener xx €
So find ich persönlich das am übersichtlichsten