Mietrecht-Abrechnung - verschiedene Angelegenheiten??

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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SmallCrazy
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#1

08.10.2013, 15:43

Hallo zusammen!

Ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:

Wir wurden im Mai beauftragt unseren Mandanten zu vertreten, der eine neue Praxis angemietet hat (Bezugstermin 01.10.2013), diese aber nicht rechtzeitig "fertig gebaut ist". Wir haben uns dann mit dem Vermieter rumgestritten wegen Schadenersatz usw. Hier habe ich eine 1,3 GG aus der Jahreskaltmiete abgerechnet.

Nun wurden wir (im September) damit beauftragt, dass Mietverhältnis abzuwickeln, da unser Mandant schwer erkrankt ist und die Praxis nicht weiter führen möchte und diese verkauft. Wir sollen jetzt den Mietvertrag auflösen. Ich würde hier wieder eine 1,3 GG aus der Jahreskaltmiete abrechnen bzw. habe ich auch.

Wir haben jetzt beides mit der RSV abgerechnet. Die "erste" Angelegenheit hat die RSV auch bezahlt. Jetzt sagen die allerdings, dass unsere "zweite Mandatierung" in der ersten aufgeht und nur streitwerterhöhend ist. Ich sehe das nicht so. Aber ich finde keine rechtliche Begründung dafür, dass das zwei Angelegenheiten sind. Hat jemand von euch eine Idee, auf welchen § ich mich berufen kann? Oder denke ich falsch?

LG und vielen Dank schon mal im Voraus!
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Jana47
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#2

09.10.2013, 08:47

Zu § 15 V RVG habe ich auf dieser RVG-Professionell-Seite http://www.iww.de/rvgprof/archiv/abgelt ... rvg-f47503" target="blank habe ich u.a. Folgendes gefunden:

"Einheitlicher Auftrag: Bei mehreren (Teil-)Aufträgen liegt ein einheitlicher Auftrag vor, wenn Einigkeit zwischen Anwalt und Mandant besteht, dass die Aufträge gemeinsam behandelt werden sollen und die neuen Aufträge sukzessive Erweiterungen des Ursprungsauftrags sind. Soweit der Anwalt dagegen mit neuen Tätigkeiten betraut wird, die mit dem ursprünglichen Auftrag nicht zusammenhängen, liegt eine neue Angelegenheit vor. Dasselbe gilt, wenn die weiteren Aufträge erst nach vollständiger Erledigung des ersten Auftrags ausgeführt werden können."

Wenn ich Deinen Post richtig verstanden haben, dürften danach verschiedene Angelegenheiten vorliegen (die Abwicklung des MietV hat ja nichts mit dem früheren SchadenE-Fall zu tun).
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