Abrechnung Verwaltungsgerichtliches Verfahren
Verfasst: 02.10.2013, 12:22
Hallo brauche dringend Hilfe. Also folgender Sachverhalt:
Gegenseite beantragt Einstweilige Verfügung vor dem LG Nürnberg. Es hat ein Termin stattgefunden. Daraufhin hat das Landgericht Nürnberg den Rechtsstreit an das Verwaltungsgericht verwiesen. Gegenseite hat hiergegen sofortige Beschwerde eingelegt. Sofortige Beschwerde wurde kostenpflichtig zurückgewiesen. Das Verwaltungsgericht hat sodann den Antrag der Gegenseite zurückgewiesen. Hiergegen hat die Gegenseite Beschwerde eingelegt. Daraufhin hat das Verwaltungsgericht dem Antrag der Gegenseite stattgegeben. Kosten beider Instanzen trägt die Antragsgegnerin.
Nunmehr hat die Gegenseite Kostenfestsetzung beantragt. Ich habe keine Ahnung was hier abgerechnet werden kann und wo die Kostenfestsetzung beantragt werden soll bzw. die Gegenseite hat Kostenfestsetzung vor dem VwG beantragt und ich soll diesen nun prüfen. SW: 2.500,00 €.
Wäre toll wenn mir hier jemand kurzfristig helfen könnte.
Vielen Dank vorab
Gegenseite beantragt Einstweilige Verfügung vor dem LG Nürnberg. Es hat ein Termin stattgefunden. Daraufhin hat das Landgericht Nürnberg den Rechtsstreit an das Verwaltungsgericht verwiesen. Gegenseite hat hiergegen sofortige Beschwerde eingelegt. Sofortige Beschwerde wurde kostenpflichtig zurückgewiesen. Das Verwaltungsgericht hat sodann den Antrag der Gegenseite zurückgewiesen. Hiergegen hat die Gegenseite Beschwerde eingelegt. Daraufhin hat das Verwaltungsgericht dem Antrag der Gegenseite stattgegeben. Kosten beider Instanzen trägt die Antragsgegnerin.
Nunmehr hat die Gegenseite Kostenfestsetzung beantragt. Ich habe keine Ahnung was hier abgerechnet werden kann und wo die Kostenfestsetzung beantragt werden soll bzw. die Gegenseite hat Kostenfestsetzung vor dem VwG beantragt und ich soll diesen nun prüfen. SW: 2.500,00 €.
Wäre toll wenn mir hier jemand kurzfristig helfen könnte.
Vielen Dank vorab