Hilfe, Eilt!!! Problem mit PKH-Beschluss

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Silke76
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#1

12.06.2007, 09:26

Hallo allerseits, ich komme in einer Sache nicht weiter bzw. verstehe den erlassenen PKH-Beschluss nicht ganz.

Wir sind eine Kanzlei in Mannheim und haben in einer Sache für die Wahrnehmung vor dem AG Kerpen einen Unterbevollmächtigten beauftragt. Dieser hat Prozesskostenhilfe für unsere Mandantin beantragt. Nunmehr kam der PKH -Beschluss, in welchem folgendes steht:

"..wird der Beklagten Prozesskostenhilfe mit Wirkung ab 23.05.2007 bewilligt.
Zugleich wird RA Sowieso, Kerpen, zur vorläufigen unentgeltlichen Wahrnehmung der Rechte in dieser Instanz beigeordnet"

Was bedeutet das nun? Heißt das, dass für den Hauptbevollmächtigten PKH bewilligt wurde aber nicht für den Unterbevollmächtigten?
Falls ja, Wieso? Gibt es PKH nicht für beide Anwälte?

Ich hoffe mir kann jemand helfen, bin total planlos, kenne mich mit PKH nicht aus.
Gruss Silke76
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Strubbel
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#2

12.06.2007, 09:28

Wann wurde denn die Klage eingereicht?

Und wenn der Unterbevollmächtigte beigordnet wurde (RA Sowieso aus Kerpen), dann sind nur seine Kosten von der PKH gedeckt, aber nicht eure als Hauptbevollmächtigte.

Das ist allerdings eine ganz schön fiese Sache vom Gericht, da bleibt ihr ja auf euren Kosten sitzen...
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
Silke76
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#3

12.06.2007, 09:31

Unsere Klageerwiderung ist vom 23.03.2007.

und wass soll "... zur vorläufigen unentgeltlichen Wahrnehmung... " heißen?

Der Unterbevolmächtigte ist zwar beigeordnet aber nur zur vorläufigen unentgltlichen Wahrnehmung. Verstehe ich nicht!
Gruss Silke76
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#4

12.06.2007, 09:37

Äh, das macht ja überhaupt keinen Sinn.

Ich würde vielleicht mal beim Gericht oder beim UBV nachfragen, was es damit auf sich hat.

Da bin ich, ehrlich gesagt, überfragt!
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
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#5

12.06.2007, 09:44

Ist von Euch mit der Klagerwiderung keine PKH beantragt worden?
Silke76
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#6

12.06.2007, 09:45

Nein, unser Anwalt hat gepennt.
Gruss Silke76
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#7

12.06.2007, 09:51

Das ist dann wohl tatsächlich so, dass nur die Kosten des Unterbevollmächtigten gedeckt sind.
Silke76
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#8

12.06.2007, 09:54

Aber wieso wird dieser "zur vorläufigen unentgeltlichen Wahrnehmung der Rechte in dieser Instanz beigeordnet"?
Gruss Silke76
Mondelfin

#9

12.06.2007, 10:33

Das mit der vorläufigen unentgeltlichen Wahrnehmung der Rechte ist normal. Steht eigentlich auf allen PKH-Beschlüssen. Das heißt soviel wie, nach der Beendigung des Verfahrens wird abgerechnet. :)

Der Unterbevollmächtigte wurde wahrscheinlich beigeordnet, weil er den PKH-Antrag gestellt hat...
Silke76
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#10

12.06.2007, 10:39

Echt? Ist mir noch nicht aufgefallen.
Gruss Silke76
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