Arbeitsrecht wie abrechnen
Verfasst: 30.09.2013, 10:11
Hallöchen,
ich habe wohl ein banales Thema habe mich aber verrannt:
Also Kündigungsabwehrklage wurde beim Gericht durch unseren RA eingereicht. Termin wurde bereits anberaumt. Nun hat der Gegner (Arbeitgeber) mitgeteilt, dass wir die Klage zurücknehmen sollen da er den Antragssteller wieder einstellen wird.
D. h. wir haben die Klage zurückgenommen. Welche Gebühren entstehen denn? Die volle Verfahrensgebühr. Wäre hier eine Einigungsgebühr fällig?
Vielen Dank schon mal
ich habe wohl ein banales Thema habe mich aber verrannt:
Also Kündigungsabwehrklage wurde beim Gericht durch unseren RA eingereicht. Termin wurde bereits anberaumt. Nun hat der Gegner (Arbeitgeber) mitgeteilt, dass wir die Klage zurücknehmen sollen da er den Antragssteller wieder einstellen wird.
D. h. wir haben die Klage zurückgenommen. Welche Gebühren entstehen denn? Die volle Verfahrensgebühr. Wäre hier eine Einigungsgebühr fällig?
Vielen Dank schon mal