Hallöchen,
ich habe wohl ein banales Thema habe mich aber verrannt:
Also Kündigungsabwehrklage wurde beim Gericht durch unseren RA eingereicht. Termin wurde bereits anberaumt. Nun hat der Gegner (Arbeitgeber) mitgeteilt, dass wir die Klage zurücknehmen sollen da er den Antragssteller wieder einstellen wird.
D. h. wir haben die Klage zurückgenommen. Welche Gebühren entstehen denn? Die volle Verfahrensgebühr. Wäre hier eine Einigungsgebühr fällig?
Vielen Dank schon mal
Arbeitsrecht wie abrechnen
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Hallo Sonja,
hier greift m.E. die 3101 (Nr.1) VV RVG - eine 0,8 Gebühr aus dem Gegenstandswert, zzgl. Postpauschale und MwSt.
Zur Einigungsgebühr - habt ihr euch denn geeinigt? Ich kann aus dem Sachverhalt nichts entnehmen, was für eine Einigung spricht.
Viele Grüße
Thomas
hier greift m.E. die 3101 (Nr.1) VV RVG - eine 0,8 Gebühr aus dem Gegenstandswert, zzgl. Postpauschale und MwSt.
Zur Einigungsgebühr - habt ihr euch denn geeinigt? Ich kann aus dem Sachverhalt nichts entnehmen, was für eine Einigung spricht.
Viele Grüße
Thomas
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M. E. ist hier die volle 1,3 Verfahrensgebühr nach 3100 VV RVG angefallen, da die Bereitschaft zur Rücknahme der Kündigung erst nach Klageeinreichung erfolgte. Eine Einigung sehe ich hier nicht.
- Liesel
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Pitt hat geschrieben:M. E. ist hier die volle 1,3 Verfahrensgebühr nach 3100 VV RVG angefallen, da die Bereitschaft zur Rücknahme der Kündigung erst nach Klageeinreichung erfolgte. Eine Einigung sehe ich hier nicht.
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