RVG oder BRAGO

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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mel87
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#1

11.06.2007, 20:33

Hi,

brauch mal wieder Eure Hilfe:

Wir haben schon ein älteres Verfahren (von 2000 glaub ich) und wollen da jetzt die ZV betreiben. Ich hätte gedacht, dass ich die nach BRAGO abrechnen müsste aber meine Kollegin meinte, dass ich nach dem RVG abrechnen muss, da das ja ne neue Angelegenheit ist und dass es immer davon abhängig ist, wann die neue Tätigkeit anfängt! Stimmt das so?

Vielen Dank im Voraus!
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Curry
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#2

11.06.2007, 20:34

Ja, das sehe ich genauso. Die ZV ist eine neue Maßnahme und muss demnach nach RVG abgerechnet werden.
Curry

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#4

11.06.2007, 20:47

_nancy_ hat geschrieben:Ja, das sehe ich genauso. Die ZV ist eine neue Maßnahme und muss demnach nach RVG abgerechnet werden.
Bild Die Expertin hat gesprochen! :wink:
~ Grüßle ~
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#5

11.06.2007, 20:49

:zustimm
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mel87
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#6

11.06.2007, 20:56

Vielen Dank, habt mir sehr weitergeholfen
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