Zuspruch der Mittelgebühr in Bußgeldsach durch die Gerichte

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Yuri_chan_
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#1

24.09.2013, 16:00

Hallo Leute,

mein Chef ist im Urlaub und bevor er uns verlassen hat.. hat er natürlich noch jede Menge Sonderaufgaben verteilt :evil:

Hier sitze ich nun dran.

Sachverhalt:

Wir wurden in einer Bußgeldsache beauftragt... Übertretung von 30 km/h (also 130 anstelle von 100). Wir haben nach Beratungsgespräch gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt und haben um Akteneinsicht gebeten und parallel Kostendeckungsanfrage gestellt, welche uns für die Verteidigung im Bußgeldverfahren gewährt wurde. Wir haben beantragt, dass das Verfahren eingestellt werden soll, weil das Foto so schlecht war, dass man absolut nichts außer ein wenig vom Nummernschild erkennen konnte... das Auto gehört zu einer Firma und wird von mehreren Leuten benutzt. Somit war eine Zuordnung nicht möglich und unser Mdt. verneint wehement damit zur "Tatzeit" gefahren zu sein.

Wir hatten Erfolg und das LRA hat den Bußgeldbescheid zurückgenommen. wir haben unsere Kosten gegenüber der Rechtsschutzversicherung wie folgt abgerechnet.

Grundgebühr, Nr. 5100 VV RVG -> 85,00 €
Verfgeb. § 14 I RVG, Nr. 5103 VV RVG -> 135,00 €
Verfgeb. § 14 RBG, Nr. 5115 VV (zu Nr. 5103 )-> 135,00 €
+ Fotokopiekosten
+ PuT
+ Mwst.



Die Versicherung meint nun, dass wir nicht berechtigt wären die Mittelgebühren zu verlangen, weil das ganze ja nicht wirklich viel Aufwand für uns gewesen sein soll.

Hat jemand von euch zufällig gerade einen Gerichtsbeschluss parat, wo diese Gebühren dem RA zugesprochen wurden?

Bin schon seit ner Weile am Suchen.. find aber nichts wirklich passendes. Danke schon mal im Voraus.
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Pepples
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#2

24.09.2013, 16:18

Schon bei Burhoff gesucht?
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Yuri_chan_
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#3

24.09.2013, 16:28

Pepples hat geschrieben:Schon bei Burhoff gesucht?


danke für den Tipp. Ich werde gleich mal die Onlineseite durchforsten ob ich was finde. :thx
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