AGB´s erstellen

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Schuby
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#1

19.09.2013, 15:35

Hallo liebe Kolleginnen,

ich habe da mal eine Frage was rechnet ihr so bzw. vereinbart ihr so für die Erstellung von AGB´s?
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Lämmchen
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#2

19.09.2013, 15:40

Wir treffen eine Vergütungsvereinbarung mit Stundenhonorar.
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
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Anahid
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#3

19.09.2013, 15:55

Sowas geht bei uns auch nur über Vergütungsvereinbarung.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Schuby
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#4

19.09.2013, 16:00

Vergütungsvereinbarung ist klar.
Aber macht ihr das alles immer nach Stunden?
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#5

19.09.2013, 16:02

Kannst auch eine Pauschalvergütung vereinbaren.
Schuby
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#6

19.09.2013, 17:10

Mir geht es hier um einen Richtwert.

Mein Chef (Junganwalt) hat jetzt einem kleinen Internet-Reisebüro ein Angebot von 140 € gemacht.
Ich halte das Aufgrund der Haftung für viel zu wenig.
Ich soll jetzt mal recherchieren, wie hoch man die Gebühren hier besser ansetzen sollte.
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#7

20.09.2013, 08:55

Da schon bei Erstberatung ggf. 190,00 € anfallen, würde ich sagen, dass das mal auf jeden Fall drüber liegen muss. 140,00 € halte ich auch für viel zu wenig.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#8

20.09.2013, 09:26

140,00 € sind zu niedrig. Die AGB's sollen ja immer "wasserdicht" sein, da muss der Anwalt schon eine Menge Zeit und Sorgfalt investieren, um AGB's zu erstellen, die auf dem aktuellen Stand sind und keine veralteten/für nichtig erklärte Klauseln enthalten. Das Honorar sollte m. E. auf jeden Fall über der einer Erstberatung liegen.
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#9

20.09.2013, 09:36

ich hatte gelernt, dass für die Bemessung des Wertes für AGB-Entwürfe die Bedeutung der AGBs für das Unternehmen, Umfang/Schwierigkeit der Tätigkeit, Einfluss der AGBs auf den Jahresumsatz des Unternehmens... maßgeblich sind. So, jetzt finde dafür mal 'nen Wert... :pfeif
Ich würde im schlimmsten Fall den Auffangwert nach 23 Abs. 3 RVG ansetzen, das fände ich für das kleine Internet-Reisebüro angemessen; einem AGB-Entwurf für ein großes Möbelhaus würde das aber nicht gerecht werden, mein ich.
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