KFA gegen Gegenseite mehrere Beklagte

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Olga1992
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 25
Registriert: 21.11.2011, 15:21
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: NRW

#1

17.09.2013, 15:32

Hallo zusammen,

kurz zum Sachverhalt:

Wir waren in einem Rechtsstreit tätig. Dort sind 3 Beklagte beteiligt. Wir vertreten die Beklagte zu 2.). Urteil wurde erlassen: Die Beklagte zu 2.) wird verurteilt an den Kläger ...€ zu zahlen... Der RA des Klägers hat uns angeschrieben und aufgefordert zu zahlen. Wir haben das Schreiben an unsere Mandantin weitergeleitet. Jetzt hat der RA des Klägers KFA gestellt. Unsere Fragen jetzt:

1. Was sollen wir machen? :oops: Da das Gericht um Stellungnahme bittet.

2. Müssen wir jetzt auch einen KFA stellen und danach wird gequotet?
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17605
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

17.09.2013, 15:34

Du hast nur den halben Tenor des Urteils geschrieben. Da muss auch eine Kostengrundentscheidung (KGE) sein. Die lautet "Die Kosten des Verfahrens trägt....."

Was steht denn da?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Pitt
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3287
Registriert: 12.07.2012, 10:15
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#3

17.09.2013, 15:36

Ihr müsst den KFA der Gegenseite prüfen, ob dieser korrekt ist und falls nicht, evtl. Einwendungen dem Gericht innerhalb der gesetzten Frist mitteilen.
Olga1992
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 25
Registriert: 21.11.2011, 15:21
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: NRW

#4

17.09.2013, 16:07

Da steht: Die Kostenentscheidung folgt aus § 92 Abs. 1 ZPO.
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14402
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#5

17.09.2013, 16:17

Du musst im Tenor nachsehen. Das ist der Urteilsspruch am Anfang der Entscheidung, der anschließend begründet wird. Direkt nach "Die Beklagte zu 2. wird verurteilt..." muss ein Satz folgen, der über die Kosten des Verfahrens entscheidet.
Olga1992
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 25
Registriert: 21.11.2011, 15:21
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: NRW

#6

17.09.2013, 16:33

Die gerichtlichen sowie die außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen der Kläger zu 1/3 und die Beklagten zu 1) und 2) zu jeweils 1/3.
Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) und zu 2) tragen diese selbst. Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 3) trägt der Kläger.
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14402
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#7

17.09.2013, 16:52

Ihr vertretet die Beklagte zu 2. Die muss ihre Kosten komplett selbst tragen, deshalb ist eine Kostenanmeldung nicht notwendig. Ihr müsst lediglich überprüfen, ob der Kläger seine Kosten korrekt angemeldet hat. Wenn der KFB da ist, muss dann noch die Kostenverteilung geprüft werden.
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17605
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#8

17.09.2013, 16:52

Olga1992 hat geschrieben:Die gerichtlichen sowie die außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen der Kläger zu 1/3 und die Beklagten zu 1) und 2) zu jeweils 1/3.
Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) und zu 2) tragen diese selbst. Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 3) trägt der Kläger.
Genau das meinten wir :D

Also...da Deine Mandantin (die Beklagte zu 2) ihre Kotsen selbst tragen muss, brauchst Du selbst keine Kostenfestsetzungs- bzw. Kostenausgleichungsantrag zus tellen. Du musst nur den Antrag der Gegenseite prüfen und, falls dieser falsch sein sollte, darauf erwidern. Sind die Gebühren durch den Kläger richtig angegeben, machst Du gar nichts und wartest auf den Kostenfestsetzungsbeschluss.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Olga1992
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 25
Registriert: 21.11.2011, 15:21
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: NRW

#9

17.09.2013, 17:08

Super :D danke euch :D
Antworten