Hallo,
ich habe folgendes Abrechnungsproblem:
Einem Rechtsstreit vor dem Landgericht in einer Nachbarschaftsstreitigkeit ging ein Sühneverfahren vor dem Schiedsamt voraus, in dem auch ein Termin stattfand.
Wie rechne ich dieses denn ab?
Abrechnung Sühneverfahren Schiedsamt
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- Forenfachkraft
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Ich bin mir völlig unsicher...
Müßte aber im Bereich der außergerichtlichen Gebühren angesiedelt sein. Aber was mache ich dann mit der Terminsgebühr? Klageauftrag lag vor...
Also vielleicht
1,3 2300
abzüglich Anrechnung
1,2 3104
+ Al + Mwst.
Müßte aber im Bereich der außergerichtlichen Gebühren angesiedelt sein. Aber was mache ich dann mit der Terminsgebühr? Klageauftrag lag vor...
Also vielleicht
1,3 2300
abzüglich Anrechnung
1,2 3104
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- Anahid
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Gebühren Teil 2 und 3 RVG können nicht vermischt werden.
Zunächst stellt wich für mich die Frage was Du anrechnen willst?
Ein Sühneverfahren ist auch m.E. nach Teil 2 abzurechnen. Das bedeutet gleichzeitig, dass Du keine TG abrechnen kannst. Ich würde die GG erhöhen.
z.B. 1,5 GG, PTA, MwSt und ggf. Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder
Das Verfahren vor dem Landgericht gilt dann als erste Instanz. Da rechnest Du ab:
1,3 VG 3100
Anrechnung 0,75 GG
1,2 TG 3104
PTA
MwSt
Zunächst stellt wich für mich die Frage was Du anrechnen willst?
Ein Sühneverfahren ist auch m.E. nach Teil 2 abzurechnen. Das bedeutet gleichzeitig, dass Du keine TG abrechnen kannst. Ich würde die GG erhöhen.
z.B. 1,5 GG, PTA, MwSt und ggf. Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder
Das Verfahren vor dem Landgericht gilt dann als erste Instanz. Da rechnest Du ab:
1,3 VG 3100
Anrechnung 0,75 GG
1,2 TG 3104
PTA
MwSt
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- Adora Belle
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Müsste das Sühneverfahren nicht nach 2302 abgerechnet werden?
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- Forenfachkraft
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Habe jetzt selbst noch etwas gefunden:
Das Sühneverfahren wird nach Nr. 2303 abgerechnet in Höhe von 1,5. Diese Gebühr kann neben einer vorangegangenen Geschäftsgebühr 2300 entstehen unter entsprechender Anrechnung.
Anrechnung auf den Rechtsstreit dann 0,75.
Was aber immer noch unklar ist:
Kann es wirklich richtig sein, dass es hier keine Terminsgebühr gibt, obwohl zwei Ortstermine whrgenommen wurden??
Ich fürchte fast es ist so, denn sonst hätte ich sicherlich etwas über die Terminsgebühr gefunden...
- Anahid
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Ja....keine TG, wie ich geschrieben hab. Abwesenheitsgelder und Fahrtkosten kannst Du höchstens ansetzen, wenn die Termine außerhalb des Ortes Eures Kanzleisitzes stattgefunden haben.
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