Abrechnung Sühneverfahren Schiedsamt

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Svala
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#1

10.09.2013, 11:06

Hallo,

ich habe folgendes Abrechnungsproblem:

Einem Rechtsstreit vor dem Landgericht in einer Nachbarschaftsstreitigkeit ging ein Sühneverfahren vor dem Schiedsamt voraus, in dem auch ein Termin stattfand.

Wie rechne ich dieses denn ab?
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#2

10.09.2013, 11:10

Vorschlag? :wink:
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Svala
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#3

10.09.2013, 11:22

Ich bin mir völlig unsicher... ;-)

Müßte aber im Bereich der außergerichtlichen Gebühren angesiedelt sein. Aber was mache ich dann mit der Terminsgebühr? Klageauftrag lag vor...

Also vielleicht

1,3 2300
abzüglich Anrechnung
1,2 3104
+ Al + Mwst.
Svala
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#4

11.09.2013, 09:32

Kann mir wirklich niemand helfen??

:wink1
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#5

11.09.2013, 09:36

Gebühren Teil 2 und 3 RVG können nicht vermischt werden.

Zunächst stellt wich für mich die Frage was Du anrechnen willst?

Ein Sühneverfahren ist auch m.E. nach Teil 2 abzurechnen. Das bedeutet gleichzeitig, dass Du keine TG abrechnen kannst. Ich würde die GG erhöhen.

z.B. 1,5 GG, PTA, MwSt und ggf. Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder

Das Verfahren vor dem Landgericht gilt dann als erste Instanz. Da rechnest Du ab:

1,3 VG 3100
Anrechnung 0,75 GG
1,2 TG 3104
PTA
MwSt
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#6

11.09.2013, 09:48

Müsste das Sühneverfahren nicht nach 2302 abgerechnet werden?
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#7

11.09.2013, 09:51

Ja richtig. Sorry. 1,5 GG nach 2302 hast Recht Adora :oops:
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#8

11.09.2013, 09:54

:thx

Habe jetzt selbst noch etwas gefunden:

Das Sühneverfahren wird nach Nr. 2303 abgerechnet in Höhe von 1,5. Diese Gebühr kann neben einer vorangegangenen Geschäftsgebühr 2300 entstehen unter entsprechender Anrechnung.

Anrechnung auf den Rechtsstreit dann 0,75.

Was aber immer noch unklar ist:
Kann es wirklich richtig sein, dass es hier keine Terminsgebühr gibt, obwohl zwei Ortstermine whrgenommen wurden??
Ich fürchte fast es ist so, denn sonst hätte ich sicherlich etwas über die Terminsgebühr gefunden...
Svala
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#9

11.09.2013, 09:54

:thx

Das hatte sich gerade überschnitten...

Weiß noch jemand etwas zum Thema Terminsgebühr?
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#10

11.09.2013, 09:58

Ja....keine TG, wie ich geschrieben hab. Abwesenheitsgelder und Fahrtkosten kannst Du höchstens ansetzen, wenn die Termine außerhalb des Ortes Eures Kanzleisitzes stattgefunden haben.
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