Hallo zum Freitag,
wir haben einen Mandanten bezüglich Trennung mit Folgesachen beraten.
Nachdem es um 2 Folgesachen ging haben wir auch zweimal abgerechnet. Das Amtsgericht hat die zweite Abrechnung abgelehnt, woraufhin wir Erinnerung gegen den Beschluss eingelegt haben.
Der Erinnerung hat der Richter vom Amtsgericht nicht abgeholfen.
Wir wollen gegen diesen Beschluss nunmehr Beschwerde einreichen.
Kann mir bitte jemand sagen, wo die Beschwerde einzureichen ist? AG, LG oder OLG und vielleicht gleich die entsprechende Quelle wo ich das finden kann?
Danke für eure Hilfe und LG von Baffi
Probleme mit Abrechnung Beratungskostenhilfe
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Keine Rechtsbehelfsbelehrung auf dem Ablehnungsbeschluss? Ich denke, wenn der Richter die Erinnerung zurückgewiesen hat, ist die sofortige Beschwerde zum OLG gegeben.
Grüße - sansibar
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Der Richter hat "nicht abgeholfen"? Sicher?
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Dankeschön für den Link
aber so richtig hab ich trotzdem daraus nicht entnehmen können, wo nach dem Erinnerungsverfahren und der nunmehr vorliegenden Entscheidung durch den Richter gem. § 56 die jetzige Beschwerde eingereicht werden muss ..
aber so richtig hab ich trotzdem daraus nicht entnehmen können, wo nach dem Erinnerungsverfahren und der nunmehr vorliegenden Entscheidung durch den Richter gem. § 56 die jetzige Beschwerde eingereicht werden muss ..
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Schau mal in dem Link auf Seite 1. Mit ganz ganz großer Wahrscheinlichkeit gibt es keine weitere Beschwerdemöglichkeit.