An alle Spezialisten Familienrecht
Verfasst: 06.09.2013, 08:33
Also: Es gibt zwei Verfahren:
1. Ehescheidung
2. Kindesunterhalt
Im Hauptsacheverfahren Kindesunterhalt soll eine Mediation stattfinden. Der Mediationstermin scheitert. In diesem Termin sollten aber auch alle möglichen Scheidungsfolgen dann mit eingebaut werden.
Dann findet in der Ehescheidung der Ehescheidungstermin statt.
Dann wird ein zweiter Mediationstermin anberaumt mit 2 neuen Az, denke mal für Kindesunterhalt und Ehescheidung mit Folgesachen dann.
Der findet statt. Es wird ein Scheidungsfolgenvergleich geschlossen, der in der Ehescheidung protokolliert wird.
Werte:
Ehescheidung: 22080,- EUR
Kindesunterhalt: 17.000,- EUR
Scheidungsfolgenvergleich: 64.000,- EUR
Wie rechne ich das bei VKH ab?
1. Ehescheidung
2. Kindesunterhalt
Im Hauptsacheverfahren Kindesunterhalt soll eine Mediation stattfinden. Der Mediationstermin scheitert. In diesem Termin sollten aber auch alle möglichen Scheidungsfolgen dann mit eingebaut werden.
Dann findet in der Ehescheidung der Ehescheidungstermin statt.
Dann wird ein zweiter Mediationstermin anberaumt mit 2 neuen Az, denke mal für Kindesunterhalt und Ehescheidung mit Folgesachen dann.
Der findet statt. Es wird ein Scheidungsfolgenvergleich geschlossen, der in der Ehescheidung protokolliert wird.
Werte:
Ehescheidung: 22080,- EUR
Kindesunterhalt: 17.000,- EUR
Scheidungsfolgenvergleich: 64.000,- EUR
Wie rechne ich das bei VKH ab?