An alle Spezialisten Familienrecht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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sannek77
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#1

06.09.2013, 08:33

Also: Es gibt zwei Verfahren:
1. Ehescheidung
2. Kindesunterhalt

Im Hauptsacheverfahren Kindesunterhalt soll eine Mediation stattfinden. Der Mediationstermin scheitert. In diesem Termin sollten aber auch alle möglichen Scheidungsfolgen dann mit eingebaut werden.

Dann findet in der Ehescheidung der Ehescheidungstermin statt.

Dann wird ein zweiter Mediationstermin anberaumt mit 2 neuen Az, denke mal für Kindesunterhalt und Ehescheidung mit Folgesachen dann.

Der findet statt. Es wird ein Scheidungsfolgenvergleich geschlossen, der in der Ehescheidung protokolliert wird.

Werte:
Ehescheidung: 22080,- EUR
Kindesunterhalt: 17.000,- EUR
Scheidungsfolgenvergleich: 64.000,- EUR

Wie rechne ich das bei VKH ab?
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niva
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#2

06.09.2013, 08:36

Wie sieht denn dein Vorschlag aus?
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sannek77
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#3

06.09.2013, 08:47

1. ES+VA

1,3 3100 (22.080,-)
0,8 3101 (64.000,-)
1,2 3104 (64.000,-)
1,5 1000 (64.000,-)
+ Fahrtkosten Ehescheidung

2. KiU

1,3 3100 (17.000,-)
1,2 3104 (17.000,-)
1,0 1003 (17.000,-)

+ 2 x Fahrtkosten

Was mich verwirrt, ist, dass der Kindesunterhalt mit im Scheidungsfolgenvergleich eingebaut wurde. Müsste evtl. dann wohl sogar im ES-Verfahren ne Einigungsgebühr 1,5 nach 64.000,- und 1,0 nach 17.000,-? und im KiU-Verfahren nur die Verfahrens- und Terminsgebühr?
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#4

06.09.2013, 08:59

du hast hier einmal einen Mehrvergleich aus rechtshängigen und nicht rechtshängigen Sachen und zusätzlich noch einen Mehrvergleich aus zwei rechtshängigen Verfahren. da würde ich mal sagen Mehrvergleich extrem, das hat es in sich.

bei der Rg zu ES und VA musst du zum einen prüfen, ob bei die 22.800 € nur ES betreffen oder auch schon anhängige Folgesachen mit dabei sind z.B. VA. bei der TG kommt es darauf an, ob über die nicht rechtshängigen Ansprüche auch im Termin verhandelt wurde. die EG bekommst du niemals aus dem Wert der ES (es steht zwar dann da, es wurde sich geeingt, aber man kann sich ja nicht durch Vergleich scheiden lassen, sondern nur durch Beschluss :wink: ). und du musst wie bei der VG prüfen, was rechtshängig war und was nicht und dann entsprechend die 1000 bzw. 1003 und wieder entsprechend den Abgleich, wenn 1000 und 1003 angefallen sind.

dein Kindesunterhaltsverfahren war scheinbar keine Folgesache, sondern ein eigenes Verfahren, da du ja schreibst es sind unterschiedliche Az. (nur das UK bzw. S am Ende oder das gesamte Az.?).

da musst du dann also noch den Mehrvergleich für zwei rechtshängige Verfahren einbauen. am besten bemühst du hier (bzw. insgesamt) noch mal die Suchfunktion, da gibt es ganz viele tolle Beispielrechnungen.

ich hoffe, das hilft schon mal weiter.
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