Anrechnung Geschäftsgebühr - KFA
Verfasst: 05.09.2013, 14:36
Hey,
wir haben in der I. Instanz gewonnen. Der Streitwert wurde auf 269.000,00 EUR festgesetzt. Wir hatten mit der Klage auch vorgerichtliche RA-Gebühren geltend gemacht, aus einem SW von 5.500,00 EUR. Es gab mehrere Verhandlungen.
Mein KFA sah daher wie folgt aus:
1,3 VG 269.000,00 EUR
- 0,65 Anrechnung aus 5.500,00 EUR
1,2 TG aus 269.000,00 EUR + PTP + USt.
Gegen das Urteil legte die Gegenseite bezüglich unserer Forderung von 44.000,00 EUR Berufung ein. Das Gericht hat nunmehr das Urteil der I. Instanz abgeändert: Die Verurteilung des Beklagten wurde aufgehoben. Kostentragung wurde gequotelt.
Eigentlich müsste ich doch jetzt meinen KFA dahingehend abändern, dass mein KFA nur noch wie folgt aussieht:
1,3 VG aus 269.000,00 EUR
1,2 TG aus 269.000,00 EUR + PTP + USt.
Die Geschäftsgebühr erhält ja unser Mandant jetzt nicht mehr und dadurch muss ich doch jetzt auch keine Anrechnung gegenüber der Gegenseite ansetzen oder?
wir haben in der I. Instanz gewonnen. Der Streitwert wurde auf 269.000,00 EUR festgesetzt. Wir hatten mit der Klage auch vorgerichtliche RA-Gebühren geltend gemacht, aus einem SW von 5.500,00 EUR. Es gab mehrere Verhandlungen.
Mein KFA sah daher wie folgt aus:
1,3 VG 269.000,00 EUR
- 0,65 Anrechnung aus 5.500,00 EUR
1,2 TG aus 269.000,00 EUR + PTP + USt.
Gegen das Urteil legte die Gegenseite bezüglich unserer Forderung von 44.000,00 EUR Berufung ein. Das Gericht hat nunmehr das Urteil der I. Instanz abgeändert: Die Verurteilung des Beklagten wurde aufgehoben. Kostentragung wurde gequotelt.
Eigentlich müsste ich doch jetzt meinen KFA dahingehend abändern, dass mein KFA nur noch wie folgt aussieht:
1,3 VG aus 269.000,00 EUR
1,2 TG aus 269.000,00 EUR + PTP + USt.
Die Geschäftsgebühr erhält ja unser Mandant jetzt nicht mehr und dadurch muss ich doch jetzt auch keine Anrechnung gegenüber der Gegenseite ansetzen oder?