wir rätseln hier über eine Frage:
Kann ein eine Partei vertretender Nicht-Jurist ihm angeblich entstandene Kosten zur Festsetzung beantragen???? Er hat pro Termin Auslagen in Höhe von € 50,00 beantragt sowie entsprechende Fahrtkosten von 800 km und hierfür € 0,50/km (!) angesetzt und das für jeweils drei Fahrten!!! 0,50 €/km geht ja sowieso nicht, da ja nur € 0,30 anfallen.
Wie sieht es mit den Auslagen in Höhe von € 50,00 pro Termin aus, geht das?? Gibt es hierfür Grundlagen.
Hinsichtlich der Fahrkosten wäre es sowieso günstiger gewesen, einen Terminsvertreter zu beauftragen
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Vielen Dank schon einmal vorab
Herzliche Grüße