Abrechnung ZV-Auftrag und PfüB
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14671
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Gebühr für Vollstreckungsandrohung zurückzahlen.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 53
- Registriert: 22.05.2013, 13:10
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
Na mal schauen wie ich das dem Chef verklickere. Der wird sich freuen... - Aber ich sehe mal wieder, dass es sich doch lohnt mal nach zu fragen.
Vielen Dank
Vielen Dank
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 150
- Registriert: 29.04.2013, 15:07
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
Hallo.
Ich brauche mal eure Hilfe. Bin ganz neu in Thema ZV. Danke schon mal im Voraus
Habe den Auftrag vom Chef erhalten
"Bitte die ZV-Gebühr + Kosten gegenüber Mandant abrechnen.
Info:
Mandant ist Vorsteuerabzugsberechtigt
Schuldner hat Rechnung nicht bezahlt von Mandant
Mahnbescheid
Widerspruch gegen MB erfolgt
Versäumnisurteil bekommen
Vermögensauskunft abgegeben
Vereinbarung Ratenzahlung mit Schuldner (nicht eingehalten worden)
ZV-Auftrag, Pfändung erfolgt aber wiederaufgehoben.
Neuer ZV Auftrag, Schuldner unbekannt verzogen
Haftbefehl beantragt, Verhaftungsauftrag gestellt.
So wie rechne ich jetzt ab???
Alle Kosten für den Aufwand wurden von Mandant bezahlt.
Ich brauche mal eure Hilfe. Bin ganz neu in Thema ZV. Danke schon mal im Voraus
Habe den Auftrag vom Chef erhalten
"Bitte die ZV-Gebühr + Kosten gegenüber Mandant abrechnen.
Info:
Mandant ist Vorsteuerabzugsberechtigt
Schuldner hat Rechnung nicht bezahlt von Mandant
Mahnbescheid
Widerspruch gegen MB erfolgt
Versäumnisurteil bekommen
Vermögensauskunft abgegeben
Vereinbarung Ratenzahlung mit Schuldner (nicht eingehalten worden)
ZV-Auftrag, Pfändung erfolgt aber wiederaufgehoben.
Neuer ZV Auftrag, Schuldner unbekannt verzogen
Haftbefehl beantragt, Verhaftungsauftrag gestellt.
So wie rechne ich jetzt ab???
Alle Kosten für den Aufwand wurden von Mandant bezahlt.
- Frau Cindy
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2230
- Registriert: 19.05.2010, 10:55
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: an der Elbe
Ein Vorschlag, wie du abrechnen würdest, wäre nicht schlecht. Anschließend können wir darüber diskutieren.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.
Stephen Jay Gould
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.
Stephen Jay Gould
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17593
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Du bist ausgelernte Fachangestellte. Eine gewisse Ahnung vom Gebührenrecht solltest Du demnach haben. Das ist auch nicht böse gemeint. Aber es ist hier ganz normal, dass Vorschläge unterbreitet werden und dann darüber diskutiert wird. Komlettlösungen auf dem Silbertablett werden nicht serviert. Vor allem, wenn Du überhaupt keine Ahnung hast, wie Du vorgibst, wäre ja dann auch der Lerneffekt gleich Null. Also probiers ruhig mal einen Abrechnungsvorschlag zu unterbreiten. Auslachen wird Dich deswegen keiner. Aber dann sieht man wenigstens, wo die Defizite bei Dir liegen
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 150
- Registriert: 29.04.2013, 15:07
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
Hallo. Ich habe auch mal wieder eine Frage.
Soll ZV bei Mandanten abrechnen. Schuldner hat E.V abgegeben. Also alles wie gehabt.
Nach welchen Gegestandswert rechne ich das ab?
Foko: HF: 2.398,58
Festgesetzte Kosten: 302,00
Aktuelles Foko: 2,460,58
Soll ZV bei Mandanten abrechnen. Schuldner hat E.V abgegeben. Also alles wie gehabt.
Nach welchen Gegestandswert rechne ich das ab?
Foko: HF: 2.398,58
Festgesetzte Kosten: 302,00
Aktuelles Foko: 2,460,58
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14671
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Du hast den Antrag doch sicher über RAM gemacht. Nach welchem GW wurde denn dort die Gebühr für den VA-Antrag berechnet?
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
- BaumN
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 263
- Registriert: 07.04.2014, 17:11
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: AnNoText
Schau mal ins RVG - § 25
_______________________________________________________________________________________
Man sieht nur mit dem Herzen gut. Das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar.
Antoine de Saint-Exupéry
Man sieht nur mit dem Herzen gut. Das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar.
Antoine de Saint-Exupéry
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 150
- Registriert: 29.04.2013, 15:07
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
die 0,3 für zv haben wir mit einem gegenstandswert von 2.269,09 € berechnet und die va mit 2000 €.
Die Gebühr für VA kriege ich ja nicht weil mein Chef zu der Abgabe ja nicht hingegangen ist.
Die Gebühr für VA kriege ich ja nicht weil mein Chef zu der Abgabe ja nicht hingegangen ist.