Anrechnung Mahngebühr auf Verfahrensgebühr

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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brinki
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#1

02.09.2013, 12:40

Guten Tag zusammen,

ich habe folgendes Problem: Wir haben in einer Mietsache außergerichtlich die Gegenseite zur Zahlung aufgefordert. Nachdem dies nicht geschehen ist, haben wir - weil die Gegenseite zwischenzeitlich ausgezogen ist - Mahnbescheid beantragt. Hiergegen hat die Gegenseite Widerspruch eingelegt. In der Anspruchsbegründung wurde von uns nur eine 0,65 Geschäftsgebühr mit eingeklagt.
Im gerichtlichen Verfahren wurde dann ein Vergleich geschlossen (nur über rückständige Miete, nicht über unsere Gebühren)
Kostenquotelung 1/3 zu 2/3, Kosten des Vergleichs gegeneinander aufgehoben.
Jetzt zu meinem Problem: Die Rechtspflegerin meint, ich müsste die 1,0 Verfahrensgebühr auf die 1,3 Verfahrensgebühr anrechnen.
Bedeutet das, dass ich nur insgesamt eine 0,3 Verfahrensgebühr zzgl. Terminsgebühr und Auslagen festgesetzt bekomme oder habe ich hier den totalen Denkfehler?
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Liesel
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#2

02.09.2013, 12:48

Die Gebühr für den MB zählt zu den Verfahrenkosten, wird aber auf die VG angerechnet. PTE für MB bleibt bestehen.
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#3

02.09.2013, 12:50

Bedeutet das, dass ich nur insgesamt eine 0,3 Verfahrensgebühr zzgl. Terminsgebühr und Auslagen festgesetzt bekomme oder habe ich hier den totalen Denkfehler?
Du hast einen Denkfehler. Bei Bestand der beiden Gebühren, die ja auch so angefallen sind, würdest Du eine 2,3 bekommen. Da sich die 1,0 für den MB anrechnet, verbleibt die 1,3 VG. :wink: Also nicht 1,3 - 1,0, sondern 2,3 - 1,0.
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brinki
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#4

02.09.2013, 13:52

Danke, ich habe mir das eigentlich so auch gedacht aber mich hat das Schreiben des Gerichts verwirrt. Bisher haben wir nie die Mahngebühr im KFA berechnet und demzufolge auch nicht wieder abgerechnet. Lediglich die Auslagen für den MB haben wir dann angegeben. Ist bislang immer so durchgegangen.

:thx
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#5

13.09.2016, 11:06

Hallöchen,

ich bräuchte mal einen Rat hinsichtlich der Anrechnung.

Kläger leitet zunächst das Mahnverfahren ein, rechnet dort die hälftige Geschäftsgebühr an. Beklagter legt Widerspruch ein, streitiges Verfahren folgt. Gericht urteilt nur die Hauptforderung aus, für den Rest (außergerichtliche Kosten) Klageabweisung. Kosten werden gequotelt.

Kläger berechnet jetzt im KFA die volle Mahnbescheidsgebühr. Ist das so richtig? Müsste er nicht eigentlich die Restgebühr aus der Anrechnung mit der vorgerichtlichen Gebühr in den KFA reinnehmen oder nicht, weil die außergerichtlichen Gebühr nicht ausgeurteilt worden ist.

Vielen Dank für eure Hilfe.

Lg Yvonne
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Anahid
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#6

13.09.2016, 12:12

chebakatze hat geschrieben:oder nicht, weil die außergerichtlichen Gebühr nicht ausgeurteilt worden ist.
Genau so ist das.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#7

13.09.2016, 12:18

Vielen Dank. :P
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#8

13.09.2016, 12:50

Aber er rechnet ja wohl die 3305 auf die 3100 an, oder? Weil ansonsten musst Du das monieren.
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