Ich habe hier eine Akte die ich abrechnen will und frage mich welche Gebühren ich bekomme. Wir hatten damals AE bei der Polizei beantragt. Danach Beiordnung bei der Sta. Die Sache ging dann ans AG und wurde an das LG abgegeben an die Große Strafkammer. Wir hatten in der Sache selbst nie was geschrieben wurden aber vor einiger Zeit vom LG beigeordnet. Jetzt ist die Einstellung erfolgt weil das Gutachten ergeben hat, dass das Opfer gelogen hat. Eine Anklage ist nicht erfolgt.
Bin gerade völlig überfragt welche Gebühren ich hier neben der Grundgebühr bekomme
Einstellungsgebühr ja wohl nicht da wir nicht mitgewirkt haben.
Abrechnung Strafsache
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eine interessante Frage: lt Enders RVG für Anfänger steht dem RA auch eine Verfahrensgebühr zu. Auch wenn er nichts gemacht hat, würde es auf jeden Fall mal versuchen
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Einstellungsgebühr sehe ich auch nicht. Aber VG ist auf jeden Fall angefallen. Dass Ihr was gemacht habt außer AE, ist daraus ersichtlich, dass Beiordnung beantragt wurde. Also habt Ihr ja auch mit dem Mandanten gesprochen. VG ist mehr als gerechtfertigt.
Zuletzt geändert von Anahid am 29.08.2013, 11:50, insgesamt 1-mal geändert.
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Wie ist denn das Verfahren beim LG gelandet, wenn keine Anklage erhoben wurde?
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Ans Gericht geht das Ganze aber doch erst, nachdem Strafbefehl ergangen ist und gegen diesen Einspruch eingelegt wurde bzw. dann, wenn die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt. Aber davon müsst Ihr als beigeordneter Verteidiger doch in Kenntnis gesetzt werden. Irgendwie scheint hier Deine Akte nicht so ganz vollständig zu sein. Da Ihr auch für beide Verfahrensabschnitte (Tätigkeit im Ermittlungsverfahren vor der STA und Beiordnung im Verfahren vor dem LG) eine Beiordnung bekommen habt, würde ich beide VG abrechnen. Sowohl die 4104 als auch die 4112.
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