Fotokopiekosten bei Mandatsniederlegung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Marri
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#1

08.06.2007, 11:31

Hallo,

ich hätt da mal ´ne Frage:

Es wurde ein Mandant niedergelegt und die Mandantin will jetzt die Handakte haben. Jetzt werden für die ehemalige Mandantin Fotokopien der Handakte gefertigt.

Meine Frage: Können der ehemaligen Mandantin diese Fotokopien in Rechnung gestellt werden?

Danke
Meine Meinung steht fest. Bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen.
Vielen Dank.
Tippse84

#2

08.06.2007, 11:33

Wir haben das schonmal gemacht! Ob das wirklich ok ist, weiß ich nicht! Aber unsere Mdtin hat damals brav gezahlt!!
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Claudi130874
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#3

08.06.2007, 11:44

Ich würde sagen, dass man sie ihr in Rechnung stellen kann.
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Gast

#4

08.06.2007, 11:44

also bei uns wird's auch so gemacht! zumindest soweit wie ich das bis jetzt mitbekommen habe ;)
Marri
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#5

08.06.2007, 11:51

Vom Bauchgefühl her würde ich auch sagen, dass man das kann, aber wenn ich, bzw. meine Kollegin, die hat das Problem, das so sage ... Ihrer Chefin reicht das nicht.
Meine Meinung steht fest. Bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen.
Vielen Dank.
Sabrina1980
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#6

08.06.2007, 11:53

Also ich würde die Kopien auch in Rechnung stellen. Weiß aber auch nicht, ob das zulässig ist. :dafuer
Liebe Grüße


Sabrina
Kordu

#7

08.06.2007, 11:58

Nach RVG (Nr. 7000 1 d) sind Kopiekosten dann abrechenbar, wenn wie im Einverständnis mit dem Auftraggeber zusätzlich angefertigt worden sind. Wenn Auftraggeber also Handakte haben will, würde ich ihn darauf hinweisen und sagen, dass hier dann mit seinem Einverständnis Kopien gemacht würden, die er zu zahlen hätte. Wenn er die nicht zahlen will, kriegt er die Kopien nicht.
Marri
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#8

08.06.2007, 12:20

Aber auch wenn das Mandat gar nicht mehr besteht? Oder ist hier Auftraggeber mit :"Ich war mal Mandant, also mach mir Kopien meiner Akte. Bitte." gleichzusetzen?

Ach Leute, das ist doof. Und das bei dem schönen Wetter. :-(
Meine Meinung steht fest. Bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen.
Vielen Dank.
Kordu

#9

08.06.2007, 12:32

Auch Mandant das Mandat niederlegt ist er doch Auftraggeber dahingehend, dass er die Kopien anfordert.

Sach mal: Hast Du denn so einen komplizierten Chef in Hannover? Musst mir mal schreiben wer das ist. Ich verklave mich auch in Hannover.
Kordu

#10

08.06.2007, 12:33

Irgendwie hab ich wohl was durcheinander gebracht:

Der erste Satz sollte lauten: Auch wenn Mandant das Mandat niederlegt, ist er doch ....
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