Beschwerde gegen Betreuerbestelltung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Lilli555
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#1

22.08.2013, 15:11

Hallo an alle,

also wir haben für eine Mandantin eine Beschwerde gegen eine Betreuerbestellung gemacht. Das AG hat dann einen neuen Betreuer bestellt und wir haben den Antrag für erledigt erklärt. Meine Frage ist nun, was ich da abrechnen kann?
Vielen Dank schon mal und liebe Grüße
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