Terminsgebühr 0,5 oder 1,2 ? Hilfe

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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choclate23
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#1

22.08.2013, 11:43

Huhu Ihr Lieben,

brauche dringend Hilfe.... und zwar haben wir Klage mit PKH eingereicht wg. Ausgleichsansprüche vor dem FamG

Es erging ein Termin ( beide Pateien ordnungsgemäß vertreten und anwesend ) Es erging ein Versäumnisbeschluss wonach die Gegnerin verurteilt wird all unsere in der Klage aufgeführten Anträge zu zahlen & die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Nun meine Frage bekomme ich für den Versäumnisbeschluss eine 3105 also die 0,5 Gebühr oder die normale 1,2 :cry:
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likema31
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#2

22.08.2013, 11:48

Warum erging denn ein Versäumnisbeschluss, wenn alle anwesend waren?
Vance
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#3

22.08.2013, 12:11

Vielleicht weil sie nicht verhandelt haben und keine Anträge gestellt haben. Dann trotzdem eine 1,2. TG
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