Terminsgebühr 0,5 oder 1,2 ? Hilfe
Verfasst: 22.08.2013, 11:43
Huhu Ihr Lieben,
brauche dringend Hilfe.... und zwar haben wir Klage mit PKH eingereicht wg. Ausgleichsansprüche vor dem FamG
Es erging ein Termin ( beide Pateien ordnungsgemäß vertreten und anwesend ) Es erging ein Versäumnisbeschluss wonach die Gegnerin verurteilt wird all unsere in der Klage aufgeführten Anträge zu zahlen & die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Nun meine Frage bekomme ich für den Versäumnisbeschluss eine 3105 also die 0,5 Gebühr oder die normale 1,2
brauche dringend Hilfe.... und zwar haben wir Klage mit PKH eingereicht wg. Ausgleichsansprüche vor dem FamG
Es erging ein Termin ( beide Pateien ordnungsgemäß vertreten und anwesend ) Es erging ein Versäumnisbeschluss wonach die Gegnerin verurteilt wird all unsere in der Klage aufgeführten Anträge zu zahlen & die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Nun meine Frage bekomme ich für den Versäumnisbeschluss eine 3105 also die 0,5 Gebühr oder die normale 1,2