Hallo,
wir haben in einer Unterhaltssache seit 2010 jedes Jahre immer wieder eine Sicherungshypothek auf dem Grundstück des Schuldners eintragen lassen.
Es ging 2010 um ca. 6000 EUR, 2011 kamen 3000 EUR hinzu, 2012 weitere 4000 und 2013 schließlich nochmal 2000 EUR.
Ich soll jetzt die Sache abrechnen.
Vier separate Rechnungen über jeweils einen der Teilbeträge werden ja nicht richtig sein, fürchte ich, weil es ja insgesamt immer um die gleiche Forderung ging, die sich nur mit der Zeit immer weiter erhöht hat.
Also kann ich nur eine Gebühr 3309 VV RVG über 15000 EUR abrechnen? Zinsen und Kosten mal außen vorgelassen, mir geht es erstmal nur um die Berücksichtigung der Hauptforderung.
Wäre schön, wenn mir das jemand bestätigen oder konkret widerlegen könnte.
Vollstreckung abrechnen: mehrere Sicherungshypotheken
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Also ich tendiere - allerdings so aus dem Bauch - dazu, das jeweils separat zu berechnen. Immerhin ist es doch keine identische Forderung, sondern alle sind nacheinander entstanden. Da kann es doch nicht sein, dass man für die vierfache Arbeit nur eine Gebühr bekommt.
Grüße - sansibar
DARKNESS IS A STATE OF MIND
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Meines Erachtens kannst Du jede Eintragung einzeln abrechnen, denn zwar hast Du grundsätzlich recht, dass es sich um Unterhaltsforderung handelt, aber immer für einen anderen Zeitraum. Du konntest bei Eintragung der ersten Hypo noch gar nicht wissen, dass auch weitere, zukünftig fällige Unterhaltsbeträge nicht gezahlt werden würden, so dass mehrere separate Eintragungen notwendig wurden.
Dieselbe Angelegenheit oder verschiedene Angelegenheiten?
Schöne Grüße aus Bamberg
Schöne Grüße aus Bamberg