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Abrechnung nach Hauptsachenerledigung

Verfasst: 15.08.2013, 10:37
von eva:-)
Ich brauche nur mal kurz eine Abnicken von Euch, dass mein eingerostetes Gehirn noch etwas funktioniert. :oops:

Wir haben für unseren Mdt. MB beantragt und danach den VB. Die Gegenseite hat fristgerecht Einspruch eingelegt und dann die Hauptforderung + außergerichtliche Anwaltskosten bez.

Vor der Klagebegründung haben wir dem Gericht der I. Instanz mitgeteilt, dass die Sache in der Hauptsache durch Zahlung erledigt ist und die Kosten der Beklagten aufzugeben sind. Hierüber habe ich einen Beschluss möchte einen Kostenfestsetzungsantrag stellen.

1,0 Verfahrensgeb. MB
./. 0,65 Anrechnung Geschäftsgeb.
Postpauschale
0,5 Verfahrensgeb. VB
Postpauschale
1,30 Verfahrensgeb. I. Instanz
./. 1,0 Anrechnung Verf.geb. MB ?????
Postpauschale

Ich bin mir in der Anrechnung bei der Verfahrensgebühr nicht sicher.

Danke vorab schon mal

Re: Abrechnung nach Hauptsachenerledigung

Verfasst: 15.08.2013, 11:10
von eva:-)
keiner eine Meinung :cry:

Re: Abrechnung nach Hauptsachenerledigung

Verfasst: 15.08.2013, 11:32
von Coco Lores
Habt ihr denn beantragt dass die Sache im Falle eines Widerspruchs/Einspruchs an das streitige Gericht abgegeben wird?

Re: Abrechnung nach Hauptsachenerledigung

Verfasst: 15.08.2013, 11:37
von eva:-)
ja, haben wir und wir hatten sogar schon eine Ladung (Termin wurde nach Hauptsachenerledigung aufgehoben) mit der Aufforderung die Klage zu begründen (hatte sich durch Hauptsachenerledigung erübrigt).

Re: Abrechnung nach Hauptsachenerledigung

Verfasst: 15.08.2013, 11:41
von Michaela_R
Ich hätte genauso abgerechnet. Die Verf.geb. für den MB wird voll angerechnet, das ist richtig.

Re: Abrechnung nach Hauptsachenerledigung

Verfasst: 15.08.2013, 11:42
von Liesel
Der Gegner hat nur die komplette GeschG gezahlt?

Re: Abrechnung nach Hauptsachenerledigung

Verfasst: 15.08.2013, 11:45
von eva:-)
ja + Post und Ust

Re: Abrechnung nach Hauptsachenerledigung

Verfasst: 15.08.2013, 12:01
von Liesel
Dann ist deine Berechnung korrekt.