Abrechnung nach Hauptsachenerledigung
Verfasst: 15.08.2013, 10:37
Ich brauche nur mal kurz eine Abnicken von Euch, dass mein eingerostetes Gehirn noch etwas funktioniert.
Wir haben für unseren Mdt. MB beantragt und danach den VB. Die Gegenseite hat fristgerecht Einspruch eingelegt und dann die Hauptforderung + außergerichtliche Anwaltskosten bez.
Vor der Klagebegründung haben wir dem Gericht der I. Instanz mitgeteilt, dass die Sache in der Hauptsache durch Zahlung erledigt ist und die Kosten der Beklagten aufzugeben sind. Hierüber habe ich einen Beschluss möchte einen Kostenfestsetzungsantrag stellen.
1,0 Verfahrensgeb. MB
./. 0,65 Anrechnung Geschäftsgeb.
Postpauschale
0,5 Verfahrensgeb. VB
Postpauschale
1,30 Verfahrensgeb. I. Instanz
./. 1,0 Anrechnung Verf.geb. MB ?????
Postpauschale
Ich bin mir in der Anrechnung bei der Verfahrensgebühr nicht sicher.
Danke vorab schon mal
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
Wir haben für unseren Mdt. MB beantragt und danach den VB. Die Gegenseite hat fristgerecht Einspruch eingelegt und dann die Hauptforderung + außergerichtliche Anwaltskosten bez.
Vor der Klagebegründung haben wir dem Gericht der I. Instanz mitgeteilt, dass die Sache in der Hauptsache durch Zahlung erledigt ist und die Kosten der Beklagten aufzugeben sind. Hierüber habe ich einen Beschluss möchte einen Kostenfestsetzungsantrag stellen.
1,0 Verfahrensgeb. MB
./. 0,65 Anrechnung Geschäftsgeb.
Postpauschale
0,5 Verfahrensgeb. VB
Postpauschale
1,30 Verfahrensgeb. I. Instanz
./. 1,0 Anrechnung Verf.geb. MB ?????
Postpauschale
Ich bin mir in der Anrechnung bei der Verfahrensgebühr nicht sicher.
Danke vorab schon mal