Vergleichsmehrwert?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Taja
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#1

14.08.2013, 10:33

Wenn im Streitwertbeschluss steht dass der Streitwert festgesetzt wird auf 2.000,00, danach und für den Vergleich auf 4.000,00 €. Rechne ich dann wie beim Vergleichsmehrwert ab????
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Liesel
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#2

14.08.2013, 10:49

Mich macht das Wort "danach" etwas stutzig. Gestaffelter SW?
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#3

14.08.2013, 11:20

Das Wort danach macht mich wahnsinnig......... :shock: :shock: Chef meint, da wäre mit Mehrwert abzurechnen.

Ich hätte jetzt halt 1,3 VG aus 2000,00, 0,8 VG aus 4.000,00, dann Abgleich, die 1,2 TG aus 6.000,00 und dann nur die 1,0 EG aus 4.000,00. :? :?
gkutes

#4

14.08.2013, 11:22

vielleicht tippst du mal den vollständigen Streitwertbeschluss ab. Das würde schon helfen.
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#5

14.08.2013, 11:22

Ich würde abklären, was mit dem Beschluss gemeint ist. Wenn die Klage erweitert wurde, dann gilt insgesamt der höhere Streitwert, und es gibt keinen Mehrvergleich.
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niva
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#6

14.08.2013, 11:25

Das "danach und" würde für mich eher heißen, dass sich der Streitwert insgesamt erhöht hat. Wurde den die Klage erweitert oder Widerklage eingereicht oder so was? Wenn wirklich ein Mehrvergleich vorliegt, gehe ich davon aus, dass der Mehrwert nur 2.000 € beträgt und der insgesamte Vergleichswert 4.000 €, dann bekommst du nur die 0,8 aus 2.000 und die TG aus 4.000, wenn über den Mehrwert verhandelt wurde und deine EG beträgt 1,0 und 1,5 aus jeweils 2.000 und wieder der Abgleich.
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Taja
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#7

14.08.2013, 12:58

Sooooo, also ist definitiv kein Mehrwert. Hab ich mir auch von vornherein gedacht, nur Chef meinte dann, doch ist Mehrwert. Hab ich jetzt nochmal abgeklärt. Ist einfach Streitwerterhöhung und mehr nicht........ :thx
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