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Gebühren für Beschwerdeverfahren -

Verfasst: 09.08.2013, 14:39
von Fachkraft
Ich brauche mal kurz eure Meinung, wie ich folgenden SV abrechnen könnte:

Sachverhalt: Mdt. ist ehrenamtlicher Betreuer, möchte jedoch aus priv. Gründen als Betreuer entlassen werden. Das Betreuungsgericht lehnt seinen Antrag ab, wir vertreten ihn jetzt im Beschwerdeverfahren vor dem LG. Jetzt rief er mich an und fragte, was an RA-Kosten auf ihn zukommt.

Ich würde eine 0,5 Gebühr aus Nr. 3500 abrechnen. Als Gegenstandswert würde ich 4.000,00 € (Regelwert) ansetzen.

Stimmt das?

Schon mal vielen Dank!