Gebühren für Beschwerdeverfahren -

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Fachkraft
Foren-Praktikant(in)
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#1

09.08.2013, 14:39

Ich brauche mal kurz eure Meinung, wie ich folgenden SV abrechnen könnte:

Sachverhalt: Mdt. ist ehrenamtlicher Betreuer, möchte jedoch aus priv. Gründen als Betreuer entlassen werden. Das Betreuungsgericht lehnt seinen Antrag ab, wir vertreten ihn jetzt im Beschwerdeverfahren vor dem LG. Jetzt rief er mich an und fragte, was an RA-Kosten auf ihn zukommt.

Ich würde eine 0,5 Gebühr aus Nr. 3500 abrechnen. Als Gegenstandswert würde ich 4.000,00 € (Regelwert) ansetzen.

Stimmt das?

Schon mal vielen Dank!
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