Seite 1 von 2

Gebühren Mahnverfahren bei mehreren Schuldnern

Verfasst: 07.08.2013, 18:11
von Lucy Planlos
Sorry..ich steh auf dem Schlauch....

machts gebührentechnisch was aus, wenn wir MV und VB gegen 2 Schuldner beantragt und erhalten haben (bis gebühr 3308 VV RVG)? Gibts da ne Erhöhung wie wenn mehrere Auftraggeber am Start sind?
Boah ist das heiß hier... :wink2

Re: Gebühren Mahnverfahren bei mehreren Schuldnern

Verfasst: 07.08.2013, 18:19
von Liesel
Bei gesamtschuldnerischer Haftung gibts keine Erhöhung.

Re: Gebühren Mahnverfahren bei mehreren Schuldnern

Verfasst: 08.08.2013, 22:45
von Zweite Chefin
Hab ich anders in Erinnerung:
3305 für MB-Antrag gibt es einmal, auch bei drei Schuldnern. Da diese drei aber unterschiedlich reagieren können, gibt es 3308 für VB-Antrag für jeden Gegner / Schuldner gesondert.

Re: Gebühren Mahnverfahren bei mehreren Schuldnern

Verfasst: 09.08.2013, 09:20
von Liesel
Wäre mir neu.

Re: Gebühren Mahnverfahren bei mehreren Schuldnern

Verfasst: 09.08.2013, 09:42
von Charline
Ich habe es gemacht wie Liesel.

Bei zwei Schuldnern nehme ich zwei VB-Gebühren. Hat auch keiner beanstandet.

Re: Gebühren Mahnverfahren bei mehreren Schuldnern

Verfasst: 09.08.2013, 10:17
von Liesel
Charline hat geschrieben:Ich habe es gemacht wie Liesel.

Bei zwei Schuldnern nehme ich zwei VB-Gebühren. Hat auch keiner beanstandet.
Was denn nun?

Im Mahnverfahren werden die Gebühren durch das Gericht berechnet. Mir ist es noch nie untergekommen, daß bei Gesamtschuldnern 2 x die 3308 festsetzt wurde.

Re: Gebühren Mahnverfahren bei mehreren Schuldnern

Verfasst: 09.08.2013, 10:33
von Charline
Zweite Chefin hat geschrieben:Hab ich anders in Erinnerung:
3305 für MB-Antrag gibt es einmal, auch bei drei Schuldnern. Da diese drei aber unterschiedlich reagieren können, gibt es 3308 für VB-Antrag für jeden Gegner / Schuldner gesondert.

Sorry meine die Meinung von "Zweite Chefin"

Entschuldige...

Re: Gebühren Mahnverfahren bei mehreren Schuldnern

Verfasst: 09.08.2013, 12:24
von Anahid
Ich schließ mich der Meinung von Liesel an. Mehrere Schuldner als Gesamtschuldner lösen nicht mehrfach die 3308 aus.

Re: Gebühren Mahnverfahren bei mehreren Schuldnern

Verfasst: 09.08.2013, 12:37
von sansibar
Ich kann der Argumentation von Zweite Chefin auch nicht folgen: Entweder die Schuldner haben reagiert, dann beantrage ich keinen VB, oder ich beantrage ihn. Das ist in meinen Augen kein Argument für ein mehrfaches Abrechnen der Gebühr.

Re: Gebühren Mahnverfahren bei mehreren Schuldnern

Verfasst: 09.08.2013, 20:02
von tiko73
Man berechnet ja auch nicht 2 x die 3100 wenn man gegen 2 Beklagte klagt :-)