KFB bei Klage gegen GmbH & Co. KG

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
schachterlteufel
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#11

08.08.2013, 09:42

so, ich habe nun mit dem Rpfl telefoniert, dem war die Sache ziemlich peinlich

Er meinte ich sollte einen Berichtigungsantrag nach 319 stellen - der betrifft aber doch bloß Urteile...
Was nun?
Pitt
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#12

08.08.2013, 09:50

§ 319 ZPO ist auch bei Berichtigung des KFB anzuwenden.
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Anahid
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#13

08.08.2013, 10:00

Hihi...siehste. Auch Rechtspfleger sind nur Menschen :lol:
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
schachterlteufel
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#14

08.08.2013, 10:05

ja, das ist immer beruhigend zu sehen... :pfeif
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#15

08.08.2013, 13:48

schachterlteufel hat geschrieben:so, ich habe nun mit dem Rpfl telefoniert, dem war die Sache ziemlich peinlich

Er meinte ich sollte einen Berichtigungsantrag nach 319 stellen - der betrifft aber doch bloß Urteile...
Was nun?

Wofür will er nen Antrag? Wenn er sieht, dass da eine offensichtliche Unrichtigkeit ist, soll er von Amts wegen berichtigen.
schachterlteufel
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#16

08.08.2013, 14:22

er meint, dass er den braucht...

aber eine andere Frage: ich war in dem Fall bisher nicht tätig (Mandant mein superschlau zu sein und kommt immer erst, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist...).

Welche Gebühr kann ich gegenüber dem Mandanten abrechnen?!

Schachterlteufel
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#17

08.08.2013, 14:32

Ich würde eine 0,8 Verfahrensgebühr nach Nr. 3403 VV RV vorschlagen, wenn der Auftrag sich auf die KfB-Berichtigung beschränkt.
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13
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#18

08.08.2013, 16:10

Anahid hat geschrieben:Öhm.....meinte eigentlich das Teufelchen. Dinos können doch gar nicht schwimmen :duckrenn
Das meinte ich eigentlich auch.
Aber Dinos können schwimmen. Die meisten haben sogar den "Grund"schein... :pfeif :mrgreen:
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