Versäumnisurteil, Einspruch, Klagerücknahme

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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sek3m
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#1

06.08.2013, 12:06

Hallo, offensichtlich steh ich hitzebedingt völlig auf dem Schlauch:

Folgender Fall:
VU, Gegner hat Einspruch eingelegt, es wurde erneut terminiert, einen Tag vor Termin nimmt Gegner Klage zurück.

Bereits nach dem ersten VU hatten wir KFA mit VG + TG gestellt. Kommt nach dem Einspruch noch was dazu????

Ich find einfach nix dazu....

Danke schon mal für Eure Hilfe!!!!
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Sabbi
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#2

06.08.2013, 12:07

Gegner nimmt Klage zurück?
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Anahid
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#3

06.08.2013, 12:17

Sie meint bestimmt, dass er den Einspruch zurückgenommen hat.

Nein, da kommt nix mehr dazu bei Euch. VG ist schon festgesetzt und weiterer Termin hat nicht stattgefunden.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
sek3m
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#4

06.08.2013, 13:40

Nein, der Gegner hat die Klage an sich zurückgenommen, nicht den Einspruch gegen das VU....

Ansonsten: Danke für die schnelle Hilfe!!! :thx
gkutes

#5

06.08.2013, 13:42

es sind trotzdem keine weiteren Kosten angefallen
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