Höhe der Geldbuße unbekannt - welche Gebühr?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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anni22
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#1

01.08.2013, 11:20

Hallo Leute,

ich habe hier ein Ermittlungsverfahren vor dem Hauptzollamt, welches eingestellt wurde.
Dies war eine Owi nach § 16 Abs. 1 Nr. AÜG, die nach § 16 Abs. 2 AÜG mit einer Geldbuße bis zu 25.000,00 EUR geahndet werden kann.

Da ich keinen Bußgeldbescheid und auch keine Info über die evtl. Höhe einer Geldbuße habe, kann ich die 25.000,00 EUR als Geldbuße annehmen für die Berechnung der Gebühr? Also nach Nr. 5105 VV RVG abrechnen?

Danke schon jetzt für eure Hilfe!
Was du mir sagst, das vergesse ich.
Was du mir zeigst, daran erinnere ich mich.
Was du mich tun lässt, das verstehe ich.
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Anahid
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#2

01.08.2013, 11:26

Also ich geh in solchen Fällen auch nach der höchst möglichen Strafe. Wenn das ein Bußgeld in der Höhe ist, dann würde ich auch nach 5105 abrechnen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#3

01.08.2013, 11:26

Du nimmst nicht 25.000 EUR, aber den mittleren Betrag des angedrohten Rahmens. Die mögliche Buße geht sozusagen von 0 EUR bis 25.000 EUR, der Mittelwert liegt bei 12.500 EUR.
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