Hallo ihr lieben!
Ich habe hier zwei anhängige Familiensachen 1.) Scheidung (SW 3.000,-), 2.) Morgengabe.(SW 15.198,-) In beiden Verfahren ist die erste Instanz durch, mir gehts um beide Berufungsverfahren: Es wurde lediglich EIN Termin anberaumt, bei dem BEIDE Verfahren verhandelt worden sind. Wie kann ich das im PKH-Erstattungsantrag abrechnen?
a) Term.geb. jeweils einzeln?
b) Term.geb. auf zusammengerechneten SW?
c) irgendeine Anrechnung?!
im Voraus! Ich steh heut wohl aufm Schlauch....
Zwei anhängige Verfahren - ein Termin, wie rechne ich ab?
- Adora Belle
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Unsere Familiengerichte wollen in diesen Fällen getrennte Abrechnung. Anzurechnen ist da nix, was denn auch?
Na wegen der Term.geb. dachte ich - es war ja de facto nur EIN Termin, in dem beide Verfahren verhandelt worden sind...
[color=#8000BF][hr]wichtig ist nicht, wieviel man weiß - solange man weiß, wo man nachgucken kann! ;o)[/color][font=Comic Sans MS][/font]
- Anahid
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Nö....zwei Abrechnungen, zwei Terminsgebühren. Nur weil die Verfahren gemeinsam verhandelt wurden, sind sie ja nicht verbunden worden.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- 13
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Anahid hat geschrieben:Nö....zwei Abrechnungen, zwei Terminsgebühren. Nur weil die Verfahren gemeinsam verhandelt wurden, sind sie ja nicht verbunden worden.
~ Grüßle ~
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