Zwei anhängige Verfahren - ein Termin, wie rechne ich ab?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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stff
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#1

30.07.2013, 17:54

Hallo ihr lieben!
Ich habe hier zwei anhängige Familiensachen 1.) Scheidung (SW 3.000,-), 2.) Morgengabe.(SW 15.198,-) In beiden Verfahren ist die erste Instanz durch, mir gehts um beide Berufungsverfahren: Es wurde lediglich EIN Termin anberaumt, bei dem BEIDE Verfahren verhandelt worden sind. Wie kann ich das im PKH-Erstattungsantrag abrechnen?
a) Term.geb. jeweils einzeln?
b) Term.geb. auf zusammengerechneten SW?
c) irgendeine Anrechnung?!

:thx im Voraus! Ich steh heut wohl aufm Schlauch....
[color=#8000BF][hr]wichtig ist nicht, wieviel man weiß - solange man weiß, wo man nachgucken kann! ;o)[/color][font=Comic Sans MS][/font]
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Adora Belle
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#2

30.07.2013, 18:02

Unsere Familiengerichte wollen in diesen Fällen getrennte Abrechnung. Anzurechnen ist da nix, was denn auch?
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stff
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#3

30.07.2013, 19:47

Na wegen der Term.geb. dachte ich - es war ja de facto nur EIN Termin, in dem beide Verfahren verhandelt worden sind...
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stff
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#4

31.07.2013, 09:05

Andere Meinungen??
[color=#8000BF][hr]wichtig ist nicht, wieviel man weiß - solange man weiß, wo man nachgucken kann! ;o)[/color][font=Comic Sans MS][/font]
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Anahid
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#5

31.07.2013, 09:07

Nö....zwei Abrechnungen, zwei Terminsgebühren. Nur weil die Verfahren gemeinsam verhandelt wurden, sind sie ja nicht verbunden worden.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#6

31.07.2013, 09:18

Anahid hat geschrieben:Nö....zwei Abrechnungen, zwei Terminsgebühren. Nur weil die Verfahren gemeinsam verhandelt wurden, sind sie ja nicht verbunden worden.
:daumen
~ Grüßle ~
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#7

31.07.2013, 09:19

:zustimm
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#8

31.07.2013, 09:49

Okay, Danke ihr Superhirne :D
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