Hallo, ich bin neu hier im Forum. Ich bin gelernte Rechtsanwaltsgehilfin und arbeite bei einem Dienstler, wo wir teilweise auch unsere Mitgliedsbeiträge per Klage geltend machen. Jetzt habe ich einen neuen Fall, wo ich einen Kostenfestsetzungsantrag erstellen muss. Und bin mir bei einer Gebühr unsicher.
Wir haben Klage erhoben, den Anspruch auch begründet. Der Schuldner hat die Hauptforderung ohne Kosten und Zinsen ausgeglichen. Wir haben dem Gericht mitgeteilt, dass die Hauptforderung ausgeglichen ist und der Rechtsstreit damit erledigt ist.
Auf jeden Fall fälle eine 1,3 Verfahrensgebühr an. Ist die Zahlung wie ein Anerkenntnis abzurechnen oder ist es eine Erledigungsgebühr? Sicherlich kann mir jemand helfen. Danke euch schon im Voraus.
Kostenfestsetzungsantrag
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- Foren-Praktikant(in)
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Eine Erledigungsgebühr gibt es nur in Verwaltungssachen. Die TG bei Anerkenntnis gibt es nur bei einem Urteil.
Es bleibt also bei der VG
Es bleibt also bei der VG
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Hallo zusammen,
vielleicht könnt ihr mir helfen.
Ich habe hier eine Familiensache abzurechnen. Es ist zu einer übereinstimmenden Erledigungserklärung gekommen.
Fällt außer der Verfahrensgebühr hier nicht noch die Erledigungsgebühr an (Ziffer 1002 i. V. m. 1003)???
Danke für Eure Hilfe
vielleicht könnt ihr mir helfen.
Ich habe hier eine Familiensache abzurechnen. Es ist zu einer übereinstimmenden Erledigungserklärung gekommen.
Fällt außer der Verfahrensgebühr hier nicht noch die Erledigungsgebühr an (Ziffer 1002 i. V. m. 1003)???
Danke für Eure Hilfe
- Adora Belle
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Antwort in #2
trifft auch für Dich zu.gkutes hat geschrieben:Eine Erledigungsgebühr gibt es nur in Verwaltungssachen. Die TG bei Anerkenntnis gibt es nur bei einem Urteil.
Es bleibt also bei der VG