Berufung verloren, was nun?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
maus19
Forenfachkraft
Beiträge: 186
Registriert: 07.02.2007, 11:54
Wohnort: Düsseldorf

#1

29.07.2013, 20:58

Hallo,

kurz zum Sachverhalt:

Wir hatten gegen ein Urteil Berufung eingelegt. Es erging nun folgendes Urteil:

Die Berufung wird zurückgewiesen und die Klägerin (das sind WIR!) trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision ist nicht zugelassen. Gleichzeitig wird der Streitwert festgesetzt. Auch für das erstinstanzliche Verfahren wird der Streitwert unter Abänderung bis zur übereinstimmenden Hautsachenerledigungserklärung auf ... € und für die Zeit danach auf ... € ebenfalls festgesetzt.

Wir haben vorsichtshalber die Frist für die Nichtzulassungsbeschwerde notiert. Ob wir wirklich diese Beschwerde einlegen, muss mit der Mandantschaft noch abgestimmt werden.

Was muss ich jetzt bezüglich der Kosten machen? Die Beklagte (obsiegende Partei muss doch Kostenfestsetzung beantragen?!
likema31
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 587
Registriert: 23.06.2009, 21:00
Beruf: Rechtsanwältin

#2

30.07.2013, 08:27

Richtig. Die Gegenseite muss Kostenfestsetzung beantragen.
Antworten